Substrat
(lat.), das Vorliegende, zu Grunde Liegende, Grundlage;
Schicht, Lage. In der Philosophie ein Ausdruck für die Substanz als Träger [* 2] der Accidentien. So heißt die Materie, als das Bewegliche, auch S. der Bewegung u. s. w.
Substrat
46 Wörter, 326 Zeichen
Substrat
(lat.), das Vorliegende, zu Grunde Liegende, Grundlage;
Schicht, Lage. In der Philosophie ein Ausdruck für die Substanz als Träger [* 2] der Accidentien. So heißt die Materie, als das Bewegliche, auch S. der Bewegung u. s. w.
(lat.), im gewöhnlichen Sinn das Grundwesen, das Wesentliche oder der Hauptinhalt einer Sache, der Stoff, im Gegensatz zum Accidens (s. d.), der zufälligen, nicht wesentlichen Eigenschaft eines Dinges. So bezeichnet man z. B. Kapitalien als S. eines Vermögens im Gegensatz zum Ertrag oder den Zinsen als seinen Accidenzien. In der Philosophie ist S. das unbekannte Seiende, welches als beharrlich und bleibend gegenüber allem Wechsel der Erscheinung gedacht wird und dem Vielen und Mannigfaltigen die Einheit gibt. Hinsichtlich der Bestimmung des Wesens dieser S. gehen die philosophischen Systeme auseinander. Ob es eine Vielheit von Substanzen gebe (Monaden des Leibniz, reale Wesen Herbarts), oder ob nur eine anzunehmen sei (S. des Spinoza), ob dieselbe oder dieselben geistiger oder materieller Natur seien, darüber ist der alte Streit bis auf den heutigen Tag nicht entschieden.
Nr. | Ergebnis | Substánz |
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1 | Sub|stanz, die; -, -en [mhd. substancie < lat. substantia = Bestand, Wesenheit, Inbegriff, zu: substare = in, unter ... |
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Substanz
Substrat.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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8.856 | Hypostase | Substanz | Wesen oder Erscheinungsform | (z. B. die Hypostasen der Dreieinigkeit) |
52.936 | Bewegung | Eine wissenschaftliche Übersicht der Bewegungsgesetze giebt Maxwell | Substanz und B. | (2. Aufl., Braunschw. 1881) |
13.419 | Proteinkörper | Eiweißstoffe | Flüssigkeiten vorkommen | (Eiweiß, Bluteiweiß, Vitellin, Myosin, fibrinogene und fibrinoplastische Substanz, Fibrin, Käsestoff etc.) |
1.58 | Absolut | Wesen | Ur- oder Grundwesen | (absolute Substanz, vollkommenstes Wesen, Gott) |
8.257 | Hebler | "Spinozas Lehre über die Substanz" | (Bern 1850) | |
60.270 | Kavérne | Höhlung, Hohlraum | Vereiterung der Substanz eines Organs entstandene Höhlung, wie die Lungenkavernen bei Lungenschwindsucht | (s. d.) |
8.490 | Heteromorphismus | Kochendes Alkali löst Quarz gar nicht | Tridymit schwer, Opal leicht auf. Ist von den beiden Modifikationen einer dimorphen Substanz jede mit analog zusammengesetzten Körpern durch Isomorphismus | (s. d.) |
3.981 | Chemie | "Stein der Weisen" | einer Substanz, durch welche man alle Metalle in Gold verwandeln und alle Krankheiten heilen könne (vgl. Alchimie) | |
52.439 | Barsowit | Die reine Substanz besteht wie der Anorthit aus 42,2 Kieselsäure, 36,4 Thonerde, 19,8 Kalk | 0,3 Magnesia, 1,3 Alkalien, und da die einzelnen Körnchen rhombisch | (oder monoklin) sind, so scheint hier Dimorphismus vorzuliegen. |
10.587 | Leben | Diese eiweißartige Substanz bildet | Bestandteile des Körpers, sie umgibt sich auf einer etwas höhern Stufe mit einer Hülle und bildet die Zelle | (s. d.), psychischen Antriebes willkürlich zu bewegen; |
58.202 | Gott | "Substanz", bald mit Verflüchtigung zur absoluten "Idee" | zu bedrohen. Die altscholastische Ausführung der Gotteslehre, von der luth. Dogmatik und der Wolffschen Philosophie (im 18. Jahrh.) | |
13.239 | Porrée | "De sex principiis", die von den sechs letzten Aristotelischen Kategorien als "der Substanz assistierenden Formen" | handelt, gab Woestefeld 1507 heraus. ^[doppelter Artikel, vgl. 'Gilbert de la Porrée', Meyers Band 7, Seite 345 - Sterbedatum!] | |
8.188 | Hartmann | "Unbewußten" | (das für sein System das Nämliche ist, was für Spinoza die Substanz, für Fichte das absolute Ich, für Hegel die Idee etc.) | |
55.796 | Einhandsgut | . B. Preuß. Allg. Landr. II | 1, §§. 371-373.) Gemeinrechtlich bleibt nach einer Meinung das Sondergut freies Eigentum des Gatten, der die Nutzungen für sich bezieht, freie Verfügung über die Substanz behält und damit nicht für die Schulden des andern Gatten haftet; nach einigen Rechten ist jedoch auch hier die Ehefrau |
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