Substanz
(lat.), wörtlich was darunter steht (s. Subjekt), zunächst das, was dem grammatischen Subjekt sachlich und logisch entspricht, d. h. dasjenige, worauf zuletzt alle Aussagen sich beziehen und wovon sie gelten will. Dies bezeichnet man gemeinhin mit Ding (s. d.), daher Ding und S. sich annähernd decken. Was von einer S. ausgesagt wird oder gelten soll, heißt in der philos. Sprache Accidens; ein Accidens, das der S. bleibend zukommen soll oder von ihr unabtrennbar ist, heißt Attribut. Wie das Ding, bezeichnet aber die S. eigentlich nur die gedankliche Einheit, in der eine Mannigfaltigkeit von Bestimmungen, die wir als zu einander gehörig betrachten, zusammengefaßt wird; insbesondere sofern wir alle dem Wechsel unterliegenden Bestimmungen notwendig an unwandelbare knüpfen, um ihnen durch diese Anknüpfung in
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unserm Denken so zu sagen einen Halt zu verschaffen, dessen sie sonst entbehren würden. Das ist der erkenntnistheoretische Grund für das der S. von jeher beigelegte Merkmal der Unzerstörlichkeit oder Beharrlichkeit. In solchem Sinne stellt Kant die S. als einen der Stammbegriffe des Verstandes (Kategorien) fest, dem also nur eine bedingte Gültigkeit in den Grenzen möglicher Erfahrung zukomme. Wo dagegen diese kritische Einsicht fehlte, mußte die S. als eigentlichster Ausdruck für das «Ding an sich» oder die letzte, absolute Grundlage des Erscheinenden dienen.
Daher steht der Begriff der S. (seit Aristoteles) im Mittelpunkte der Metaphysik; so bedeutet sie bei Spinoza wie im nachkantischen Idealismus geradezu das Absolute, so sind bei Leibniz die S. seine Monaden u. s. w., und mußte über die letzte Beschaffenheit der S., namentlich um das Verhältnis der denkenden und ausgedehnten S. (Geist und Materie), endloser Streit entstehen, der nach der obigen (Kantischen) Auffassung des Substanzbegriffs ebenso gegenstandslos wird wie der Humesche Zweifel an der Gültigkeit des ganzen Begriffs. - Im gemeinen Leben versteht man unter S. eigentlich die chemisch unterschiedenen Stoffe. Aus besondern histor. Gründen ist zu erklären, daß S. bisweilen auch die Bedeutung der Wesenheit hat; dann heißt die S. einer Sache der wesentliche Kern derselben. So sprach man in der Hegelschen Zeit viel von der S. des Rechts, der S. des Volksgeistes u. dgl.