Substantiv
(Nomen substantivum, Haupt-, Dingwort), in der Grammatik Bezeichnung einer Person oder Sache oder eines Begriffs. Der Ausdruck S. findet sich im Altertum noch nicht, sondern ist erst bei den Grammatikern des Mittelalters aufgekommen, die ihn aus dem lateinischen substantia (»Stoff«) bildeten. Er drückt besonders den Gegensatz dieser
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Wortklasse zu den Eigenschaftswörtern (Adjektiven) aus, die bloß ein einzelnes Merkmal bezeichnen. Schon die Alten teilten das S. in verschiedene Klassen ein; die noch jetzt allgemein gebräuchlichen Einteilungen sind folgende. Je nachdem ein S. ein bestimmtes, persönliches Wesen oder eine ganze Gattung von Personen, Sachen oder Begriffen bezeichnet, heißt es Nomen proprium (Eigenname) oder Nomen appellativum (Gattungsname). Das Appellativum kann wieder Abstractum oder Concretum sein, je nachdem es entweder etwas bloß Gedachtes oder Vorgestelltes, oder etwas wirklich im Raum Vorhandenes bedeutet.
Andre Unterarten des Nomen appellativum sind die Collectiva (Sammelwörter), die eine Gesamtheit von Individuen bezeichnen, wie z. B. Volk, Menge, Schar, und die Materialia (Stoffwörter), wie Gold, Wasser, Wein, Getreide. Für die historische und vergleichende Sprachforschung sind alle diese Unterschiede nicht vorhanden, da die Substantiva aller Arten und selbst die Adjektiva und Partizipia fortwährend ineinander übergehen, auch die Eigennamen stets aus einem Appellativum entstanden sind und auch wieder zu einem solchen werden können, wie z. B. Cäsar ursprünglich »Töter, Mörder« bedeutete, dann ein Beiname des Gajus Julius Cäsar, hierauf der gewöhnliche Titel der römischen und später der deutschen »Kaiser«, zuletzt in manchen Fällen im Deutschen wieder ein Eigenname geworden ist. Das S. ist neben dem Verbum der wichtigste der Redeteile, und es gibt keine Sprache, der das S. fehlt. Die Flexion der Substantiva durch angehängte Kasusendungen (s. Kasus) heißt Deklination.