Subskription
(lat.), die Verpflichtung durch Namensunterschrift zur
Teilnahme an einem Unternehmen oder zur
Annahme
einer
Ware, besonders einer litterarischen
Arbeit oder eines Kunstwerks, aber auch zur Übernahme von
Aktien oder zur Beteiligung
an einer
Anleihe (s.
Staatsschulden, S. 204). Die S. bewirkt für den Subskribenten rechtliche Verbindlichkeit, wenn
auch vom andern Teil alle Versprechungen sowohl hinsichtlich der Zeit der Lieferung als auch der
Beschaffenheit des zu liefernden
Gegenstandes eingehalten werden. Der Subskripti
onspreis ist oft niedriger gestellt als der spätere Kaufpreis. Das Sammeln
von Subskribenten durch Buchhandlungsreisende wird nicht als Hausiergewerbe behandelt.