(lat.), »Unterordnung«,
Dienstgehorsam;
beim
Militär die
Pflicht des Untergebenen, jedem Befehl seines Vorgesetzten sich ohne Widerrede zu fügen,
die Grundlage aller
Disziplin und
Mannszucht (vgl.
Insubordination).
In der
Logik ist S. der
Begriffe dasjenige
Verhältnis derselben, vermöge dessen ein
Begriff zum
Umfang eines andern, ihm übergeordneten gehört (vgl.
Koordinieren).
(lat.), Unterordnung, in der Logik das Verhältnis des niedern zum höhern Begriff, d. h. des Individuums
zur Art und Gattung sowie der Art zur Gattung.
Sind mehrere Begriffe gleicherweise demselben höhern subordiniert, so stehen
sie unter sich im Verhältnis der Koordination oder sind koordiniert (nebengeordnet).
Im gewöhnlichen Leben bedeutet S. die Unterordnung unter den Befehl und die Autorität des Vorgesetzten.
Sie ist besonders
ausgebildet beim Militär, in der kath. Hierarchie und bei den geistlichen Orden.
[* 2] (S. Gehorsam und Insubordination.)