Subkonträr heißt in der Logik das besonders bejahende im Verhältnis zum besonders verneinenden Urteil, weil es unter dem allgemein bejahenden und dieses unter dem allgemein verneinenden steht, welche beide einander konträr entgegengesetzt sind.
Subkonträr (lat.), in der Logik Urteile, von denen, während Subjekt und Prädikat dasselbe ist, das eine partikular bejaht, das andere partikular verneint.