Subjekt
(lat. subjectum), jeder Begriff, der in der Voraussetzung gedacht wird, daß ihm ein andrer, das Prädikat (s. d.), in einem Urteil als Merkmal beigelegt oder abgesprochen werde;
dann der Vorstellende im Gegensatz zu dem Vorgestellten oder dem Objekt (s. d.);
auch s. v. w. Person (oft im verächtlichen Sinn).
In der Musik bezeichnet S. das Thema einer Fuge (s. d.);
man spricht von
Fugen mit 2 Subjekten
(Doppelfuge), 3 Subjekten
(Tripelfuge), wo
mehrere Themata selbständig durchgeführt werden.