Im Feldkrieg heißt S. der entscheidende
Angriff auf eine vom Feind besetzte
Stellung,
Ortschaft,
Schanze etc., wobei es zum
Handgemenge (s. d.) kommt, wenn der Feind standhält.
Der S. auf Festungswerke ist in der
Regel nur nach vorhergegangenem förmlichen
Angriff möglich (s.
Festungskrieg, S. 190).
KaiserKarl V. verlieh ihm den
Reichsadel. Sturms Studienordnung, im wesentlichen auf
MelanchthonsGrundsätzen erbaut, war das
Vorbild für zahlreiche Schulpläne des 16. und 17. Jahrh. und hatte namentlich auch wesentlichen
Einfluß auf die
Ratio studiorum der
Jesuiten.
Vgl.
Schmidt, La vie et les travaux de
Jean S. (Straßb. 1855);
Tief religiöser Sinn, Innigkeit der Empfindung und echt deutsche Gesinnung zeichnen die DichtungenSturms durchweg aus.
Er gab auch die Anthologie »Hausandacht in frommen Liedern unsrer Tage« (Leipz. 1870, 5. Aufl. 1883) und unter dem PseudonymJuliusStern die Märchensammlung »Das rote Buch« (das. 1855) heraus.
5) Eduard, österreich. Abgeordneter, geb. zu Brünn,
[* 22] studierte in Olmütz
[* 23] und Brünn die Rechte, ward 1852 Advokat zu
Brünn und 1856 in Pest. 1861 nach Brünn zurückversetzt, beteiligte er sich daselbst an der Gründung und Förderung vieler
öffentlicher Vereine und Anstalten. 1865 ward er zu Iglau
[* 24] in den mährischen Landtag und von diesem 1867 in
das österreichische Abgeordnetenhaus gewählt, dem er seitdem ununterbrochen angehörte. Er ist Mitglied der verfassungstreuen
Partei und ein vortrefflicher Redner. 1870 siedelte er als Advokat nach Wien
[* 25] über, schadete aber hier in der Zeit des Gründungsschwindels
seinem Ansehen sehr durch seine Beteiligung an unsoliden finanziellen Unternehmungen.
und Drangperiode, s. Deutsche Litteratur, ^[= im weitesten Sinn der Inbegriff der gesamten Schriftwerke des deutschen Volkes, insofern dieselben ...]
[* 26] S. 748.