Stüve
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Johann Karl Bertram, hannöv. Staatsmann, geb. zu Osnabrück, [* 2] ließ sich 1820 daselbst als Advokat nieder und war, 1830 zum Schatzrat gewählt, seit 1831 in freisinniger Richtung auf dem Landtag thätig. 1832 veröffentlichte er die Schrift »Über die gegenwärtige Lage des Königreichs Hannover« [* 3] (Jena). [* 4] 1833 wurde er Bürgermeister seiner Vaterstadt. Nach der Thronbesteigung des Königs Ernst August 1837 und nach der durch denselben verfügten Vertagung des Landtags veröffentlichte S. eine »Verteidigung des Staatsgrundgesetzes«. Am übernahm er unter Graf Bennigsen das Ministerium des Innern, dessen Programm auf Beseitigung der privilegierten Landesvertretung, Reform der Administration und Justiz, Selbständigmachung der Gemeinden, Freigebung der Presse, [* 5] Einrichtung von Schwurgerichten etc. lautete.
Dagegen war er in der deutschen Sache der Bildung eines kleindeutschen Bundesstaats unter preußischer Leitung abhold und suchte die Sonderrechte der Kleinstaaten sowie die Verbindung mit Österreich [* 6] aufrecht zu erhalten. Im Oktober 1850 legte er sein Portefeuille nieder, blieb aber als Bürgermeister seiner Vaterstadt (seit 1852) ein hervorragendes Mitglied der Ständeversammlung, bis er wegen Differenzen mit dem Bürgervorsteherkollegium 1864 sich veranlaßt sah, sein Amt als Bürgermeister von Osnabrück niederzulegen. 1869 übernahm er auf kurze Zeit das Amt eines Bürgervorstehers; er starb Im J. 1882 wurde sein Denkmal auf dem Marktplatz in Osnabrück enthüllt. Obwohl liberal und echt deutsch gesinnt, ¶
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vermochte er sich doch nicht mit der neuen Wendung der Dinge in Deutschland [* 8] zu befreunden. Die Annexion Hannovers und die Einigung Deutschlands [* 9] unter Preußen [* 10] widerstrebten ihm ebensosehr wie die Freizügigkeit und Gewerbefreiheit. Litterarisch beschäftigte er sich mit der Geschichte Osnabrücks. Er gab den 3. Band [* 11] von Mösers »Osnabrückischer Geschichte« (Berl. 1824) und den 3. Band von Fridericis »Geschichte Osnabrücks aus Urkunden« (Osnabr. 1826) heraus;
von seinen selbständigen Arbeiten erwähnen wir: eine Darstellung des Verhältnisses der Stadt Osnabrück zum Stift (Hannov. 1824);
»Geschichte des Hochstifts Osnabrück« (Bd. 1 u. 2, das. 1853-1872; Bd. 3, 1882);
»Wesen und Verfassung der Landgemeinden in Niedersachsen und Westfalen« [* 12] (Jena 1851);
»Untersuchungen über die Gogerichte in Westfalen und Niedersachsen« (das. 1870) u. a.