Stückgüter
(auch zählende Güter), Waren, welche nach der Zahl (Groß, Dutzend, Schock, Ballen etc.) angegeben werden, beim Eisenbahn- und Wassertransport diejenigen, welche nicht in ganzen Wagen- oder Schiffsladungen, sondern als besondere Frachtstücke oder Kolli (s. d.) aufgegeben werden. Vgl. Eisenbahntarife.