Strahlapparate
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[* 2] mechan. Vorrichtungen zur Förderung von gasförmigen, flüssigen, bisweilen auch körnigen oder schlammigen Körpern; sie werden zu den Pumpen [* 3] (im weitern Sinne) gerechnet und beruhen darauf, daß eine Flüssigkeit (Wasser, Luft, Dampf) [* 4] mit hoher Geschwindigkeit aus einer engen Rohröffnung (Düse) austritt und in einem Raum, den es hierbei durchströmt, die Luft verdünnt und die betreffenden Körper mit sich reißt. Das Princip ist schon lange Zeit bekannt und fand seine erste Anwendung in den Wassertrommelgebläsen. Zu den S. gehören z. B. der Aspirator [* 5] (s. d.), der Ejektor [* 6] (s. d.), die Injektoren (s. d.), das Sandstrahlgebläse (s. d.) und die Dampfstrahlgebläse, bei denen ein Dampfstrahl einen Windstrom erzeugt und die als Ventilatoren, ferner zur künstlichen Zugerzeugung in Schornsteinen sowie zur Erzeugung eines kräftigen Unterwindes bei Feuerungsanlagen [* 7] dienen.