Strafsachen
,
diejenigen Rechtsangelegenheiten, bei welchen es sich um die Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen handelt.
Ihre Behandlungsweise bestimmt sich nach den Rechtsgrundsätzen über den Strafprozeß (s. d.).
Strafsachen
26 Wörter, 222 Zeichen
Strafsachen,
diejenigen Rechtsangelegenheiten, bei welchen es sich um die Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen handelt.
Ihre Behandlungsweise bestimmt sich nach den Rechtsgrundsätzen über den Strafprozeß (s. d.).
Nr. | Ergebnis | Strafsachen |
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1 | Staats|an|walt|schaft, die: staatliches Organ der Rechtspflege, zu dessen Aufgaben bes. die Durchführung von Ermittlungsverfahren u. ... | |
2 | Straf|kam|mer, die (Rechtsspr.): für Strafsachen zuständige →Kammer. | |
3 | Ge|richt, das; -[e]s, -e [mhd. geriht(e), ahd. girihti, unter Einfluss von →richten zu ... | |
4 | Kas|sa|ti|ons|ge|richt, das (schweiz. Rechtsspr.): oberster kantonaler Gerichtshof, der in Zivil- u. Strafsachen über Kassationsbeschwerden entscheidet. ... | |
5 | Land|ge|richt, das: a) für Zivil- u. Strafsachen zuständiges Gericht, das dem Amtsgericht übergeordnet ist; b) ... | |
6 | Straf|se|nat, der: für Strafsachen zuständiger →Senat. | |
7 | Frie|dens|rich|ter, der [LÜ von engl. Justice of the Peace]: 1. (bes. in den USA u. ... | |
8 | Be|zirks|ge|richt, das (DDR, österr., schweiz.): Gericht erster Instanz in Zivil- u. Strafsachen. | |
9 | Amts|ge|richt, das: a) Gericht unterster Instanz für kleinere Strafsachen u. Zivilangelegenheiten; b) Gebäude, in dem ... | |
10 | Straf|jus|tiz, die: mit Strafsachen befasste Justiz. |