Strafgeset
zbuch,
umfassendes
Gesetz über die von der
Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen
Handlungen und über die
Strafen, welche dieselben nach sich ziehen. Von den einzelnen
Verbrechen handelt der besondere Teil,
während die allgemeinen strafrechtlichen
Grundsätze in dem allgemeinen Teil dargestellt sind. Der allgemeine Teil des deutschen
Strafgeset
zbuchs insbesondere handelt im ersten
Abschnitt von den
Strafen, im zweiten vom verbrecherischen
Versuch, im dritten
von der
Teilnahme am Verbrechen und im vierten
Abschnitt von den
Gründen, welche die
Strafe ausschließen oder mildern. Im besondern
Teil sind dann die einzelnen
Verbrechen,
Vergehen und
Übertretungen sowie deren Bestrafung behandelt (s.
Strafrecht).