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Errichtung von Vorschußvereinen eifrig thätig war und zu den Führern der deutschen Partei gehörte. Nachdem er 1866-69 den Posten eines Stadtdirektors von Heidelberg [* 3] bekleidet hatte, wurde er zum Rat im Ministerium des Innern und zum Landeskommissar für die Kreise [* 4] Mosheim, Heidelberg und Mosbach befördert. Seit 1871 Mitglied der Zweiten Kammer, wurde er 1876 zum Präsidenten des Ministeriums des Innern an Jollys Stelle ernannt. Nachdem er das Gemeindesteuerwesen zum Abschluß gebracht hatte, legte er Anfang 1880 der Zweiten Kammer einen Gesetzentwurf über die Prüfungen der katholischen Geistlichen vor, der aber nicht den Beifall der liberalen Mehrheit der Kammer fand und erst in veränderter Gestalt angenommen wurde. Bei Gelegenheit der Vereinfachung der badischen Staatsverwaltung ward daher S. seines Ministerpostens enthoben u. zum Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts ernannt und mit der Leitung des evangelischen Oberkirchenrats beauftragt.