Stobbe
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Johann Ernst Otto, angesehener Germanist, geb. zu Königsberg [* 3] i. Pr., widmete sich daselbst zuerst philologischen und historischen Studien, dann der Rechtswissenschaft und promovierte 1853 mit der Dissertation »De lege Romana Utinensi« (Königsb. 1853), worauf er seine germanistischen Studien zu Leipzig [* 4] im nahen Anschluß an Albrecht und in Göttingen [* 5] fortsetzte. Nachdem er sich 1855 in Königsberg als Privatdozent für deutsches Recht habilitiert hatte, wurde er 1856 zum außerordentlichen und noch in demselben Jahr zum ordentlichen Professor ernannt. 1859 in gleicher Eigenschaft nach Breslau [* 6] versetzt, folgte er 1872 einer Berufung nach Leipzig an v. Gerbers Stelle. 1880 wurde er zum Geheimen Hofrat ernannt. Er starb Seine hervorragendsten Schriften, sämtlich durch Klarheit und Gründlichkeit ausgezeichnet, sind: »Zur Geschichte des deutschen Vertragsrechts« (Leipz. 1855);
»Geschichte der deutschen Rechtsquellen« (Braunschw. 1860-64, 2 Bde.);
»Beiträge zur Geschichte des deutschen Rechts« (das. 1865);
»Die Juden in Deutschland [* 7] während des Mittelalters« (das. 1866);
»Hermann Conring, der Begründer der deutschen Rechtsgeschichte« (Berl. 1870);
»Handbuch des deutschen Privatrechts« (das. 1871-85, 5 Bde.; 2. Aufl., Bd. 1 u. 2, 1882-83).
Aus seinem Nachlaß erschien noch »Zur Geschichte des ältern deutschen Konkursprozesses« (Berl. 1888). Seit 1857 beteiligte er sich an der Redaktion der »Zeitschrift für deutsches Recht«, seit 1862 an der Herausgabe des »Jahrbuchs des gemeinen deutschen Rechts« von Bekker und Muther.