Stipendium
(lat.), Geldunterstützung, welche namentlich Studierende auf eine bestimmte Zeit erhalten. Die Stipendien werden entweder ganz im allgemeinen für Studierende oder für ein besonderes Fachstudium oder mit Berücksichtigung eines bestimmten Landes, Ortes, eines Standes (Adelsstipendien) oder auch der Familienherkunft (Familienstipendien) vergeben und zwar nach Maßgabe ausdrücklicher Verfügungen der Stifter, wo solche vorhanden sind.
Vgl. Baumgart, Die Stipendien und Stiftungen an allen Universitäten des Deutschen Reichs (Berl. 1885).
Die sogen. Reisestipendien werden jungen Gelehrten oder Künstlern nach Vollendung ihrer Studien zu weiterer Ausbildung auf Reisen verliehen.