Stickereien
bilden besonders als gestickte Weißwaren (s. d.) einen umfangreichen Handelsartikel. Andre Gegenstände der Stickerei für den Handel sind Seiden- und Wollstoffe, besonders Westenzeuge, Shawls u. dgl. Im sächsischen Voigtlande arbeiten durchschnittlich 800 Stickerinnen in schwarzem Tüll und liefern damit den Spanierinnen jährlich circa 160000 Mantillen und Schleier. Angefangene S. auf Kanevas oder Stramin für Börsen, Kissen etc., zu ¼ oder zur Hälfte ausgeführt und erst von den Käuferinnen zu vollenden, sind besonders ein Berliner Artikel. -
Zoll: Dieser nimmt keine Rücksicht auf das verwendete Stickmaterial, sondern nur auf den Grundstoff. Besteht dieser aus Baumwolle, so kommt Tarif Nr. 2 d 6 in Anwendung, für Leinen Nr. 22 h, für Seide und Halbseide Nr. 30 e, für Wolle Nr. 41 d 7, für Leder, Papier, Pergament Nr. 20 c 3. S. unter Glas und Rahmen werden ebenfalls nach Tarif Nr. 20 c 3. verzollt.