Steuermann
,
auf Handelsschiffen der im Kommando zunächst auf den Schiffsführer folgende Seemann,
der sich mit ihm, oder wenn zwei oder mehr Steuerleute vorhanden sind, mit diesen in die Wachen teilt und bei
Krankheit des
Schiffers diesen vertritt. Seines
Amtes ist es keineswegs, das
Steuer selbst zu handhaben, sondern nur darauf zu sehen, daß
alles seiner
Anordnung nach geschehe. Er muß ein theoretisch und praktisch durchgebildeter Seemann sein (s.
Schiffer) und das Steuermann
sexamen auf einer Navigationsschule (s. d.) bestanden
haben.
Die Betakelung, das Ankergerät u. s. w. stehen unter seiner Obhut. Das Logbuch (s. d.)
wird von ihm geführt. Die Steuerleute der Kriegsmarine sind
Deckoffiziere, die den Navigationsoffizier
bei
Beobachtungen unterstützen, das
Steuer beaufsichtigen, loggen, loten und auf alles zu achten haben, was sich auf die Navigierung
(s. d.) des Schiffs bezieht. Die Steuermann
smaate (s.
Maat) sind dem S. auf
Kriegsschiffen unterstellt. (S. auch
Obersteuermann,
Untersteuermann.)