Steuerkapital
,
bei verschiedenen direkten Steuern die Summe, für welche die Steuer als ein Bruchteil in der Art ausgeworfen ist, daß die relative Steuerhöhe (Steuerfuß) für alle steuerpflichtigen Personen oder Gegenstände als gleich erscheint. Ein S. wird vorzüglich zu dem Zweck berechnet, um in Fällen, in welchen es an einem Vergleichsmaßstab für verschiedene Steuern fehlt, eine Einheit zu schaffen und dann nach Bedarf für alle gleichmäßig die Steuer in einem Ansatz erhöhen oder herabsetzen zu können.
Die Einkommensteuer kann in der Art ausgeworfen werden, daß in einer Tabelle die Summen (Prozente) angegeben sind, welche von den verschiedenen Einkommenshöhen erhoben werden. Nach Bedarf könnte ein Mehrfaches aller Prozente einverlangt werden. Zahlt man z. B. von 6000 Mk. 3 Proz., von 1000 Mk. 1 Proz., und muß die Einnahme auf das Doppelte gesteigert werden, so erhebt man einfach im einen Fall 6, im andern 2 Proz. Statt dessen kann aber auch der Prozentsatz scheinbar gleich gemacht werden. So könnte, wenn 1000 Mk. das niedrigste noch zu besteuernde Einkommen ist, die Summe als Einheit angenommen werden, von welcher 10 Mk. als Steuersimplum (1 Proz.) zu erheben sind.
Von 6000 Mk. wären für gewöhnlich 3
Simpeln zu bezahlen. Um aber auch hier auf 1
Simpel zu kommen, beziffert man das S.
für ein
Einkommen von 6000 Mk. auf 18,000 Mk., von welchen
ein
Simplum sich auf 180 Mk. stellt. Seine eigentliche Bedeutung gewinnt aber die
Aufstellung eines Steuerkapitals
für diejenigen
Steuern, welche nach äußern Merkmalen gemessen werden; so insbesondere für die
Gewerbesteuer, zumal wenn diese
Steuern mit
progressivem
Steuerfuß angelegt sind. Man bestimmt dann Steuerkapi
talien für gewerbliche
Unternehmungen,
Grund und
Boden, Gebäude, ferner für andre Einkommensquellen mit genau bestimmbaren
Erträgen und erhält eine Gesamtsumme
für das ganze Staatsgebiet, von welcher der Normalbedarf das
Simplum (berechnet für 100 oder 1000) ausmacht. Ist der
Bedarf
m-mal so groß, so werden m Simpla ausgeschrieben und erhoben.