Der
Ausdruck stammt daher,
daß der
Steuermann eines mit einem
Riemen oder losen
Ruder gesteuerten Fahrzeugs seinen Platz an dessen hinterm Ende auf dieser
Seite hatte. Vgl.
Bord.
die rechte Seite eines Schiffs von hinten nach vorn gesehen, während die linke Seite Backbord (s. d.)
heißt.
Die Steuerbordseite des Schiffs ist die vornehmere, solange die Rahen Vierkant gebraßt sind, und bei Schiffen ohne
Takelung
[* 2] sowie im Hafen. An S. dürfen nur die Boote anlegen, in denen sich Offiziere befinden.
Auf S.
Achterdeck darf sich nur der Kommandant und wachhabende Offiziere aufhalten.
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