Stetigkeit
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s. v. w. Kontinuität (s. d.). ^[= (lat.), Unterbrechungslosigkeit oder Stetigkeit, die Eigenschaft, daß da, wo ein Teil eines ...]
Stetigkeit
39 Wörter, 311 Zeichen
Stetigkeit,
s. v. w. Kontinuität (s. d.). ^[= (lat.), Unterbrechungslosigkeit oder Stetigkeit, die Eigenschaft, daß da, wo ein Teil eines ...]
(lat.), Unterbrechungslosigkeit oder Stetigkeit, die Eigenschaft, daß da, wo ein Teil eines Ganzen aufhört, ein andrer anfängt. Dem Raum und der Zeit kommt Kontinuität zu, den materiellen Körpern nur scheinbar, da in Wahrheit ihre kleinsten Teilchen durch Zwischenräume (Poren) getrennt sind. Über kontinuierliche Größen vgl. Größe. - Im öffentlichen Leben versteht man unter Kontinuität den innern Zusammenhang und die stete Fortentwickelung eines Regierungssystems, auch das Anknüpfen parlamentarischer Verhandlungen an die Vorverhandlungen, so daß die Beratung eines Gegenstandes, auch wenn sie sich durch mehrere Sitzungen hindurchzieht, gleichwohl als ein einheitliches Ganze betrachtet wird.
Dagegen ist zu beachten, daß die Verhandlungen der einen Sitzungsperiode in der nächstfolgenden Sitzungsperiode nicht einfach fortgesetzt und da wieder aufgenommen werden, wo sie in der vorhergehenden Session stehen geblieben waren. Vielmehr sind in dieser Hinsicht die meisten parlamentarischen Verhandlungen nach der Geschäftsordnung durch das Prinzip der Diskontinuität beherrscht. Ist z. B. in einer Session ein Antrag zwar eingebracht, aber nicht zur Beratung gekommen, ein Gesetzentwurf zwar einmal beraten, aber nicht zu einer weitern Lesung gelangt, so ist ein wiederholtes Einbringen des Antrags oder der Vorlage in der neuen Session erforderlich, wofern Antrag oder Vorlage aufrecht erhalten und zu einem Abschluß gebracht werden soll. Für die Verhandlungen des deutschen Bundesrats gilt das Prinzip der Kontinuität, während für den Reichstag dasjenige der Diskontinuität maßgebend ist.