Stempel
steuern,
eine
Reihe von Staatsabgaben
(Steuern wie
Gebühren), welchen der
Stempel (s. d.) als Erhebungsform gemeinsam
ist. Im wesentlichen decken sie sich mit den
Verkehrssteuern (s. d.). Das
Deutsche Reich
[* 2] besitzt an solchen S. die
Wechselstempelsteuer
(s. d.), den
Spielkartenstempel (s. d.) und die
Börsensteuer (s. d.). Die Gliederstaaten haben mannigfaltige
Urkundenstempel
, Erbschaftsstempel und Gebührenstempel. Die französischen S. sind teils
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Verbrauchsstempel
(Dimensionsstempel von Zeitschriften, öffentlichen Ankündigungen etc.), teils Urkundenstempel
(als Dimensions-
oder als Wertstempel auf alle Akte der öffentlichen Agenten, der Gerichte und Verwaltungsbehörden etc.). Der englische Stempel
ist meist Fixstempel. Proportionell abgestuft sind hauptsächlich nur die Wechselstempelsteuern, die Erbschaftssteuern (s. d.),
die Stempel auf Übertragung von Grundeigentum und von gewissen Wertpapieren.