Stellvertr
etung,
militärische
, früher Ableistung der
Dienstpflicht im Kriegsheer durch und für einen andern, wofür
der Stellvertreter
(Einsteher,
Remplaçant) eine meist gesetzlich geregelte Abfindungssumme erhielt.
Nach Deutschlands [* 2] Vorgang bis auf Belgien [* 3] und Niederlande, [* 4] wo die m. S. noch heute besteht, nach dem Krieg 1870/71 überall abgeschafft. S. Loskauf.