Ein wissenschaftlicher
Ausdruck der Mineralogie ist jedoch
das Wort nicht, da sowohl die nicht gemengten, homogenen und individualisierten Mineralkörper als auch die gemengten und
zusammengesetzten Mineralaggregate (Gesteine
[* 2] oder Felsarten) damit bezeichnet werden. - Im Hüttenwesen versteht man
dagegen unter S. ein besonderes, von Schlacken getrenntes Schmelzprodukt der
Erze, das vorherrschend aus Schwefelmetallen,
Kieselsaure und verschiedenen Erden besteht. -
Über künstliche
S. s.
Steinmasse.
Gewicht, vorzüglich für
Wolle, Flachs, Hanf und Federn. In
Deutschland
[* 3] hat die Anwendung dieses Gewichts seit
1872, in
Österreich
[* 4] seit 1876 aufgehört. In
Preußen,
[* 5]
Sachsen
[* 6] und
Österreich war der S. ein Fünftel,
in
Baden
[* 7] ein Zehntel des Centners. In England ist der S. (stone) ein Achtel des Hundredweight (des
Cwt., Centners), also 14 Pfd.
avdp. (Handelsgewicht) = 6,350 kg.
In denNiederlanden hatte der S. (steen), welcher bis 1870 als besonderes Gewicht galt, 3 neue
Pfund oder
Kilogramm. In
Schweden
[* 8] war der S. (sten) bis 1883: 32
Pfd. = 13,6 kg.
oder Konkrement
(Calculus, Concrementum), in den Körperhöhlen vorkommende, lose, nicht mit dem Körper verwachsene
Gebilde von steinartiger Härte. Die Konkrementbildung kommt meist so zu stande, daß sich gewisse mineralische und organische
Bestandteile aus Körperflüssigkeiten niederschlagen und um feste Punkte anhäufen. Die
Bildung dieser Niederschläge geschieht
entweder, wenn die
Bedingungen, unter denen die sich abscheidenden
Stoffe in Lösung befanden, zu bestehen aufhören, oder
dadurch, daß durch Hinzutritt neuer Umstände die gelösten
Stoffe zur Abscheidung veranlaßt werden.
Die wichtigsten dieser Konkremente sind die, die in den
Harnwegen
(Harnsteine, s. d.), in der Gallenblase
(Gallensteine, s. d.) und (bei den Grasfressern) im
Darmkanal
(Darmsteine, s. d.) vorkommen; doch finden sich Konkremente auch
anderwärts, z. B. in den Speichelgängen
(Speichelsteine, s.
Speichel), in den
Bronchien, in der
Vorsteherdrüse u. s. w. Sie
kommen vereinzelt oder mehrfach vor, in der Gallenblase bis zu hundert und darüber; häufig sind sie
sehr klein, manchmal erreichen sie aber auch (wie in der
Harnblase) die
Größe eines Gänseeis und darüber. Nicht selten
werden die S. die
Quelle
[* 9] lebensgefährlicher
Störungen. (S.
Steinoperationen.)
1) Bezirkshauptmannschaft in Krain,
[* 13] hat 611,05 qkm und (1890) 40 210 (19 141 männl., 21 069 weibl.)
meist slowen. E. in 59 Gemeinden mit 313 Ortschaften und umfaßt die Gerichtsbezirke
Egg und S. - 2) S., slowen. Kamnik, Stadt
und Sitz der Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts (374,05 qkm, 23 438 E.), an der Feistritz, in schöner Gegend
am Südabhang der
Steiner¶
mehr
Alpen,
[* 15] an der Linie Laibach-S. (23 km) der Österr. Staatsbahnen, hat (1890) 738, als Gemeinde 2368 slowen. E., Lederbereitung,
Anfertigung von Pelzen und groben Zwirnspitzen und in der Nähe eine große k. k. Pulverfabrik, Töpfereien, Porzellan-, Cement-,
Putzpulver- und Kaolinfabrik, sowie eine Kaltwasserheilanstalt nach Kneippschem System. - 3) Stadt in der österr.
Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirk Krems in Niederösterreich, am linken Ufer der Donau, 2 km westlich von Krems
(s. d.), dessen Hafen es bildet, durch eine Brücke
[* 16] mit Mautern verbunden, ist Dampferstation und hat (1890) 4203 E., Denkmal
des Feldmarschalllieutenants Schmidt, der 1805 hier fiel, drei Kirchen, Trümmer zweier Burgen
[* 17] und ein
städtisches Museum. Zwischen S. und Krems das ehemalige Kapuzinerkloster Und.
1) Bezirk im schweiz. Kanton Schaffhausen,
[* 18] hat 27,6 qkm und (1888) 3132 E., darunter 886 Katholiken,
in 3 Gemeinden. - 2) S. am Rhein, Hauptstadt des Bezirks S., 17 km östlich von Schaffhausen
[* 19] auf dem rechten Ufer des
Rheins, da, wo derselbe den Untersee verläßt, in 302 m Höhe, an der Linie Romanshorn-Schaffhausen der Nordostbahn (Bahnhof
in der Vorstadt Burg auf dem linken Rheinufer), ist Dampferstation und hat (1888) 1583 E., darunter 187 Katholiken,
Post, Telegraph, Fernsprecheinrichtung, alte Mauern und Türme, eine ehemalige, jetzt in Privatbesitz befindliche neu
hergestellte Benediktinerabtei St. Georgen, mit schönem Renaissancesaal (1515), got. Kreuzgang und roman.
Kirche, ein Rathaus mit prächtigen Glasgemälden und zahlreiche alte Häuser mit Staffelgiebeln, Erkern und Fresken; Schuh-,
Teigwaren-, Uhrenschalen- und Möbelfabrik, Gerbereien, Acker- und Weinbau. -
Vgl. Ziegler, Geschichte der Stadt S. am Rhein
(Schaffh. 1862);
Charlotte von, Goethes Freundin, geb. zu Weimar,
[* 21] war die älteste Tochter des Hofmarschalls von Schardt.
Sie trat mit 15 J. als Hofdame in den Dienst der Herzogin Anna Amalia und verheiratete sich 1764 mit dem
herzogl. Stallmeister FriedrichFreiherrn von Stein, dem sie (bis 1774) sieben Kinder gebar. Nachdem Goethe im Nov. 1775 nach
Weimar gekommen war, erfaßte ihn alsbald zu der fast 7 J. ältern Frau eine heftige Leidenschaft, welche zum innigsten,
edelsten langjährigen Seelenbunde führte, der auf Goethes Leben und Dichten großen läuternden Einfluß
übte.
Charl. von S. ist das Urbild seiner Iphigenie. Nach der Rückkunft Goethes von seiner ital. Reise (1788) wollte sich jedoch
das alte innige Verhältnis nicht wiederfinden, und die bald darauf von ihm mit ChristianeVulpius eingegangene Verbindung führte
eine völlige Entfremdung herbei, die erst ganz allmählich einem dauernden freundschaftlichen Verhältnisse
wieder Platz machte. Auch mit Schiller und dessen Frau hat Charlotte lange freundschaftlich verkehrt.
Sie wurde 1793 Witwe und starb zu Weimar. Die zahlreichen BriefeGoethes an Frau von S., mit Ausnahme der Briefe aus
Italien,
[* 22] gab A. Scholl zuerst in 3 Bänden (Weim. 1848-51) heraus; 2. Ausgabe, bearb. von Fielitz (2 Bde.,
Frankf. 1883 -85).
Vgl. auch Goethes Liebesbriefe an Frau von S., hg. von H. Düntzer (Lpz. 1886).
Die ital. Briefe, welche sich Goethe seiner Zeit für die Ausarbeitung der «Ital. Reise» zurückerbeten und dann nicht zurückgegeben
hatte, wurden
gleichzeitig mit den Briefen an Herder von Erich Schmidt als 2. Band
[* 23] der «Schriften der Goethe-Gesellschaft»
herausgegeben: «Tagebücher und BriefeGoethes aus Italien an Frau von S. und Herder» (Weim. 1886). Sämtliche BriefeGoethes an
Frau von S. nebst dem Tagebuch aus Italien gab Heinemann heraus (4 Bde., Stuttg.
1894-95). GoethesBriefe an Frau von S. gehören nicht nur zu den wichtigsten Zeugnissen über Goethes Persönlichkeit,
sondern sind auch für sich betrachtet eins der schönsten Denkmäler der klassischen Litteraturepoche.
Ihre eigenen Briefe hatte Frau von S. von Goethe sich zurückgeben lassen und kurz vor ihrem Tode verbrannt. Die von ihr 1794 geschriebene
Tragödie in Prosa «Dido» (hg. von Düntzer, Lpz. 1867; neu gedruckt bei Fielitz, «Briefe an Frau von S.», Bd. 2) ist von geringem
poet. Wert und enthält unschöne Anspielungen auf Goethe, sein Verhältnis zu ihr und zu Christiane. Viele anziehende Briefe
der Frau von S. an Schillers Gattin finden sich in «Charlotte von Schiller und ihre Freunde» (Bd. 2, Stuttg.
1862). -
Vgl. Düntzer, Charlotte von S. (2 Bde., Stuttg.
1874);
ders., Charlotte von S. und Corona
[* 24] Schröter (ebd. 1876);
Christian Gottfr. Dan., Geograph, geb. zu Leipzig,
[* 26] studierte daselbst 1788-90 Geographie, Topographie
und Statistik und wurde 1794 Lehrer am Gymnasium zum GrauenKloster in Berlin
[* 27] und 1802 Professor. Er starb in Berlin.
Seine Hauptwerke sind: «Handbuch der Geographie und Statistik» (2 Bde., Lpz.
1809; dann mit H. Hörschelmann neu bearbeitet von Wappäus, Willkomm, Brachelli u. a., 7. Aufl., 4 Bde.,
ebd. 1853-71),
«Geographie für Schule und Haus» (27. Aufl.,
von Wagner und Delitsch, ebd. 1877),
die nach Naturgrenzen dargestellte «Geographie für Real- und Bürgerschulen» (1811; 2. Aufl.
1818),
«Geogr.-statist. Zeitungs-, Post- und Comptoirlexikon»
(2 Bde., Lpz. 1811; 2. Aufl., 8 Tle. in 4 Bdn., ebd. 1818-21, nebst zwei «Nachträgen»,
ebd. 1822-24),
«Über den preuß. Staat nach seinem Länder- und Volksbestande» (mit Demian; Berl. 1818),
«Handbuch der Geographie
und Statistik des preuß. Staates» (ebd. 1810),
«Reisen nach den vorzüglichsten Hauptstädten von Mitteleuropa»
(7 Bde., Lpz. 1827-29).
Friedr. von, Zoolog, geb. zu Niemegk in Brandenburg,
[* 28] studierte 1838-41 in Berlin, wurde 1848 Privatdocent
an der Universität daselbst, 1850 als ord.
Professor nach Tharandt und 1855 in gleicher Eigenschaft nach Prag
[* 29] berufen. Er starb Sein
Hauptwerk ist «Der Organismus der Infusionstiere» (3
Bde., Lpz. 1859-83).
Heinr. Friedr. Karl, Freiherr vom, deutscher Staatsmann, geb. auf dem Familienstammschloß zu Nassau
an der Lahn als letzter männlicher Sproß eines alten frank. Reichsfreiherrengeschlechts, jüngster Sohn des kurmainzischen
Geheimrats Karl Philipp vom S. und dessen Gattin, geborenen Langwerth von Simmern. Er studierte 1773-77
in Göttingen
[* 30] Rechts- und Staatswissenschaften, ging dann auf kurze Zeit nach Wetzlar
[* 31] und kam nach verschiedenen größern
Reisen in Deutschland, Österreich und Ungarn
[* 32] nach Berlin, wo er in den preuß. Staatsdienst trat und unter dem Minister von Heinitz als
Referendar im Bergwerks- und Hüttendepartement
¶
mehr
angestellt wurde. 1782 zum Bergrat ernannt, wurde er 1784 mit der Leitung der Bergwerke, bald auch der Fabriken in Westfalen
[* 34] beauftragt. Ein Jahr später erhielt er eine diplomat. Mission nach Mainz,
[* 35] um den Kurfürsten für den Anschluß an den Fürstenbund
zu gewinnen, was ihm auch gelang. Nach der Rückkehr von einem längern Aufenthalt in England 1788 zum
Kammerdirektor, 1793 zum Präsidenten der Kriegs- und Domänenkammern der GrafschaftMark und des Herzogtums Cleve
[* 36] und 1796 zum
Oberpräsidenten sämtlicher westfäl.
Kammern mit dem Wohnsitz in Minden
[* 37] ernannt, erwarb er sich in dieser Stellung außerordentliche Verdienste um die Verwaltung
und Landeskultur Westfalens: Wege und Wasserstraßen wurden angelegt, die Ruhr schiffbar gemacht, der
Kohlenbau verbessert, das Steuer- und Accisewesen neu geregelt, Handel und Gewerbe gehoben. Nach dem 1802 mit Frankreich abgeschlossenen
Vertrage über die preuß. Entschädigungen fiel S. die schwierige Aufgabe zu, die neu erworbenen katholischen westfäl.
Länder, Münster
[* 38] und Paderborn,
[* 39] dem preuß. Staate anzugliedern. Durch den Reichsdeputationshauptschluß
(1803) verlor S. auch seine eigenen reichsfreien Besitzungen an der Lahn, die von dem Herzog von Nassau eingezogen wurden.
Im Okt. 1804 wurde S. zum Chef des Accise-, Zoll-, Fabriken- und Kommerziendepartements des Generaldirektoriums ernannt und mit
der Leitung der Bank und Seehandlung beauftragt. Er reformierte das Salzwesen, setzte die Aufhebung aller
binnenländischen Zölle durch, richtete das StatistischeBureau ein und verbesserte die Accisetarife in Ost- und Westpreußen.
[* 40]
Bedeutungsvoller noch wurde sein Eingreifen in die allgemeinen Staatsangelegenheiten. Unzufrieden mit den Schwankungen der
preuß. Politik 1805 und 1806, bekämpfte er in einer Denkschrift die bestehende Kabinettsregierung und
deren Träger,
[* 41] namentlich Haugwitz und Lombard, und empfahl unmittelbare Verbindung des Königs mit den obersten Staatsbehörden
(Mai 1806). Einige Monate später (September) beteiligte er sich an der von Joh. von Müller verfaßten, von den königl. Prinzen,
sowie von Rüchel und Phull unterzeichneten Eingabe, in der König Friedrich Wilhelm zur Entlassung seiner
Ratgeber aufgefordert wurde.
Nach den Niederlagen von Jena
[* 42] und Auerstedt rettete S. die Staatskassen aus Berlin; hierdurch allein ward die Fortsetzung des
Krieges in Ostpreußen ermöglicht. Im Rate des Königs sprach sich S. entschieden gegen alle Unterhandlungen mit Napoleon
aus. Friedrich Wilhelm wünschte ihn an die Spitze des auswärtigen Ministeriums zu stellen; doch da S.
als Vorbedingung die Aufhebung des Kabinetts und die Entfernung des Kabinettsrats Beyme forderte, so erhielt er Anfang Jan. 1807 in
ungnädigster Weise den Abschied. Er zog sich nach Nassau zurück und entwarf hier Juni 1807 die Denkschrift «über die zweckmäßige
Bildung der obersten und der Provinzial-Finanz- und Polizeibehörden in der preuß. Monarchie», deren Grundgedanke
die Einführung der Selbstverwaltung bildet. Als nach dem Frieden von Tilsit
[* 43] Hardenberg (s. d.) aus seinem Amte als leitender
Minister scheiden mußte, riet er dem König, S. zu seinem Nachfolger zu ernennen. Dieser nahm ohne Zögern den Ruf an, kam nach
Memel
[* 44] und wurde nun mit der Leitung der gesamten Civilverwaltung des Staates betraut.
In Westfalen, dem alten Lande der Bauernfreiheit, hatte sich S. eine eigene Ansicht von dem Wesen polit. Freiheit gebildet.
Im Gegensatz zu der mechan. Staatsauffassung des 18. Jahrh.
sah er im Staate einen von sittlichen Kräften bewegten und hohen sittlichen Zwecken dienenden Organismus,
der zur rechten Entfaltung seiner Kraft
[* 45] nur gelangen kann, wenn alle Klassen der Bevölkerung
[* 46] an der Arbeit und an den Opfern
für den Staat teilnehmen. Daher wollte er die staatliche Bevormundung, die ausschließliche Beamtenherrschaft ersetzt wissen
durch freiwillige Mitarbeit der besitzenden Bevölkerung, durch die Selbstverwaltung der Gemeinden und
Städte, der Kreise
[* 47] und Provinzen und durch die Teilnahme des Volks an der Gesetzgebung des Staates.
Die verloren gegangene Verbindung zwischen Staat und Gesellschaft sollte wiederhergestellt werden und zwar durch die Schaffung
eines freien Staatsbürgertums und Einführung ausgedehntester Selbstverwaltung innerhalb der neu zu
organisierenden und fest zu konzentrierenden Staatsverwaltung. Zugleich trat S. den kosmopolit. Ideen des 18. Jahrh. und der
Französischen Revolution durch eine ausgeprägt nationale Auffassung des Staatslebens entgegen. Allerdings ist unter S.s Ministerium
nur ein Teil seiner Pläne verwirklicht worden; hauptsächlich die Befreiung des Landvolks von der Hörigkeit, die Selbstverwaltung
der Städte, die Organisation der obersten und Provinzialbehörden (s. Preußen, Geschichte) konnten in der
kurzen Zeit seiner Amtsverwaltung in Angriff genommen werden.
Das Edikt vom betreffend «den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen
Verhältnisse der Landbewohner», beseitigte die Erbunterthänigkeit der noch zum größten Teil unfreien
Bauern und hob die Frondienste auf; es vernichtete zugleich die ständische Gliederung des Fridericianischen Staates und ermöglichte
den freien wirtschaftlichen Verkehr zwischen den drei Ständen, indem fortan Bürger und Bauern Rittergüter erwerben durften,
ein Recht, das bisher allein dem Adel zugestanden hatte.
Ein zweites Edikt vom beseigte die Erbunterthänigkeit auf sämtlichen preuß.
Domänen. Die im Anschluß an die Grundsätze der Nassauer Denkschrift ausgearbeitete Städteordnung vom deren Grundlagen
trotz mancher Änderungen noch heute in Kraft sind, gab den Städten die Verwaltung ihres Vermögens und ihrer sonstigen Angelegenheiten,
Wahl der Magistrate und Teilnahme der Bürger an der Verwaltung durch selbstgewählte Vertreter. Durch die
unter dem vom König genehmigte, aber nicht publizierte Verordnung über «die
veränderte Verfassung der obersten Verwaltungsbehörden in der preuß. Monarchie» wurden das
Generaldirektorium, das Kabinettsministerium (das bisherige Auswärtige Amt) und das Justizdepartement aufgehoben und statt
deren ein Staatsrat und fünf Fachministerien für Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Justiz und Krieg eingesetzt.
Bei den Provinzialbehörden wollte S. die frühern Kriegs- und Domänenkammern (s. d.) als «Regierungen»
unter den Oberpräsidien fortbestehen lassen. Von andern Reformen sind zu erwähnen: Verbesserung der Zünfte, Hebung
[* 48] der Erziehung
in christlich-deutschem Geiste, Vorbereitungen für die Errichtung einer neuen Universität u. a. Auch
für die Durchführung der Militärreform war S.s Mitwirkung von Bedeutung. Als Krönung des ganzen Reformwerkes dachte er
sich die Einführung von Reichsständen, so daß er nach Rankes Worten mit Recht als «der
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