Stehendes
Heer, die Gesamtheit der ständig im Dienste
[* 2] befindlichen ausgehobenen und organisierten
Truppen eines
Landes
im Gegensatz zu den ehemaligen
Lehns- und Söldnerheeren
(s.
Söldner) und zu der
Miliz (s. d.).
Über die
Entwicklung des S.
H. in Europa
[* 3] s.
Heerwesen Europas. Mit S. H. bezeichnet man im
Deutschen
Reiche die Gesamtheit der unter
der Fahne stehenden (aktiven)
Truppen einschließlich der zur Reserve (s. d.) beurlaubten
Personen (vgl. Deutsche
[* 4] Wehrordnung
vom §. 5) zum Unterschied von der Ersatzreserve, der Landwehr (s. d.)
und dem Landsturm (s. d.).