Staumauer
3 Wörter, 24 Zeichen
Staumauer,
[* 2] dammartiges Bauwerk (s. Damm), das den Zweck hat, das Wasser eines Baches, Flusses oder Teiches aufzustauen. Durch einen S. können verschiedene Zwecke erreicht werden. Man kann damit Flußläufe, die zu Zeiten sehr anschwellen, so daß sie ihr Gebiet verheeren, regulieren. (S. Wildbachverbauung, [* 4] Bd. 17.) Durch den S. wird dann ein Wasserreservoir gebildet, das beträchtliche Wassermengen zurückhalten kann, um sie nach beendigtem Hochwasser langsam wieder abfließen zu lassen. (Näheres s. beim Artikel Hochwasser.) Andere S. haben den Zweck, die angestaute Wassermenge nutzbar zu verwerten, z. B. zur Wasserversorgung, zur Berieselung, zur Speisung von Schiffahrtskanälen, besonders auch als Kraftwasser zum Betrieb von Wassermotoren. Meist sind beide Zwecke (Regulierung des Flußlaufs und nutzbare Verwendung des Wassers) vereinigt. Die Krone des Dammes wird oft zugleich als Verkehrsweg benutzt und ersetzt dadurch eine Thalbrücke. Die S. werden als Erdbauten oder
auch in Mauerwerk (Staumauer) ausgeführt und erreichen dann Höhen bis nahezu 100 m. Bei Erddämmen pflegte man früher zur Erhöhung der Wasserdichtigkeit inmitten des Dammes einen aus Thon und Steinen festgestampften Kern (Puddelkern) als senkrechte Wand hochzuführen (s. umstehende [* 5] Fig. 1), während man neuerdings eine solche wasserdichte Schicht auf die vom Wasser getroffene Seite legt und sie mit einer in Mörtel verlegten Steinpackung bedeckt [* 5] (Fig. 2). Höhere S. werden, obgleich die Kosten erheblich wachsen, in Stein ausgeführt. Den S. selbst oder auch die ganze Stauanlage bezeichnet man auch als Thalsperre [* 6] (s. d.). Die Anlage von S. unterliegt der behördlichen Genehmigung (s. Wasserrecht).