Statue
(lat. statua, Standbild), die durch die Thätigkeit des bildenden Künstlers
in irgend einer, meist harten
Masse dargestellte volle Gestalt, besonders des
Menschen. Im
Altertum und in der neuern Zeit bis
zur Zeit
der
Renaissance pflegte man statuarische Bildwerke zur Belebung und Verdeutlichung der
Formen mehr oder weniger
reich zu bemalen (s.
Polychromie). Man unterschied schon im griechischen
Altertum
Ideal- und Porträtstatuen
, je nachdem der
Künstler aus der
Phantasie schöpfte oder sich an die Wirklichkeit hielt. Zu den Idealstatuen
gehörten die der
Götter und
Heroen.
Die Porträtstatuen
kamen erst verhältnismäßig spät durch die
Sitte auf, in
Olympia Statuen
der
Sieger
in den Wettkämpfen aufzustellen. Doch waren auch diese anfangs ideal, d. h. nicht porträtähnlich,
gehalten.
Noch später kam dazu das Genrebild, welches
Personen und Vorgänge aus dem Alltagsleben als Einzelstatuen
oder
Gruppen
darstellte. In der römischen, besonders kaiserlichen, Zeit wurden in großer
Menge Porträtstatuen
gefertigt.
Kolossale
Dimensionen
wurden durch den
Zweck der
Aufstellung bedingt.
Den
Begriff der Erhabenheit durch räumliche
Ausdehnung
[* 2] anzudeuten, war aber dem griechischen
Geschmack fern, und erst die verfallende
Kunst, die sich ägyptisch-asiatischen
Begriffen anbequemte, suchte auf diese
Weise durch Zusammenstellungen eine größere
Wirkung hervorzubringen. In Hinsicht ihrer äußern
Stellung unterschieden schon die Alten stehende, sitzende,
Reiterstatuen
und fahrende Statuen, und die Statuen waren teils einzeln, teils in
Gruppen zusammengefaßt. Die moderne
Bildhauerkunst
[* 3] versteht unter S. im weitesten
Sinn jede plastische Einzelfigur, im engern
Sinn ein stehendes
Bild. Statuette
, Standbildchen.
Vgl.
Bildhauerkunst.