auf der gegen das Toggenburg (AltSt. Johann) abfallenden NO.-Seite des Gulmen und am linksseitigen Gehänge über dem Dobigenbach. 70% Fichten, 20% Tannen und
10% Buchen. Am untern rechtsseitigen Ufer des Baches schliesst sich der 93 ha grosse Laubwald an, der trotz seines Namens einen
der schönsten reinen Fichtenbestände des Bezirks aufweist.
Bezeichnung für den Vertreter der Staatsgewalt in einem bestimmten Gebiet. In der
Schweiz häufig Titel für Vizepräsident des Regierungsrates. Im Kanton ZürichChef der Bezirksverwaltung.
Beamter, welcher die Stelle des Landesherrn oder der höchsten Obrigkeit in einem Lande oder in einer Provinz
vertritt, wie dies z. B. in neuerer Zeit in Elsaß-Lothringen (s. d.,
Verfassung und Verwaltung) auf Grund des Reichsgesetzes von: der Fall ist. Sonst kommt der Titel S. in Deutschland
[* 6] nicht
vor, wohl aber in Österreich, wo ihn die obersten Verwaltungsbeamten der einzelnen Kronländer führen (s. Österreichisch-Ungarische
Monarchie, Verwaltung).
In der Republik der VereinigtenNiederlande
[* 7] hieß S. (Stadhouder) der oberste Staatsbeamte. Diese Benennung
entstand unter der burgund. und span. Herrschaft, wo die gesamten Niederlande von einem Oberstatthalter (Landvogt) und die
einzelnen Provinzen durch S. regiert wurden. Die Gewalt der S. war in jeder der sieben Provinzen etwas verschieden. Er ernannte
die wichtigsten Beamten, auch die Vorsitzenden der Gerichtshöfe, hatte ein beschränktes Begnadigungsrecht,
wählte die Mitglieder der städtischen Räte (Vroedschappen), meist aus den ihm von diesen Räten selbst Vorgeschlagenen;
in außerordentlichen Fällen konnte er einen ganz neuen Rat einsetzen. Vermöge der Utrechter Union von 1579 war er auch Schiedsrichter
der Streitigkeiten der Provinzen untereinander. Die Kriegsmacht und die Flotte stand unter seinen Befehlen.
Bei der Erhebung Wilhelms III. 1672 wurde die Erbstatthalterschaft in der männlichen Linie eingeführt und die Befugnisse
derselben bedeutend erweitert. (S. Niederlande, Geschichte.)
Angehörige dieses Geschlechtes finden wir als Landammänner des Lugnez und des Bezirkes der vier Dörfer
Statthalter im Veltlin, Podestaten in Bormio, Morbegno und Plurs, Vögte von Maienfeld, Landschreiber des Grauen Bundes, französische Dolmetscher, Offiziere in fremden Diensten
(besonders in Frankreich) und endlich als Domherren in Chur.