Statthalter
,
derjenige, welcher die Stelle des Landesherrn oder der höchsten Obrigkeit in einem Land oder einer Provinz vertritt, so in Elsaß-Lothringen [* 2] (s. d., S. 577) der an der Spitze der Staatsverwaltung stehende höchste Beamte;
(stadhouder) ehemals in den Vereinigten [* 3] Niederlanden Titel der Prinzen von Oranien, welchen nach der Losreißung von Spanien [* 4] ein Teil der königlichen Rechte, namentlich der Oberbefehl über die Kriegsmacht zu Lande und zur See, übertragen wurde;
in
Österreich
[* 5]
Amtstitel von politischen
Landesbehörden (Statthalte
reien), s.
Landesbehörden.