Statistik
des
Warenverkehrs
, s. v. w.
Handelsstatistik (s. d.).
Statistik des Warenverkehrs
6 Wörter, 64 Zeichen
Statistik
des
Warenverkehrs
, s. v. w.
Handelsstatistik (s. d.).
statistik,
derjenige Teil der Statistik, welcher den Warenverkehr
oder Warenumsatz umfaßt, und zwar,
da die Statistik des auf großer Fläche zersplitterten Binnenhandels wenig entwickelt und lückenhaft ist, die Statistik des
Außenhandels. Letzterer ist, da die Waren nur die Grenzlinie zu überschreiten haben, an dieser leichter zu kontrollieren,
zumal wenn Ein- und Ausfuhr sich an wenigen Punkten (Paß,
[* 3] Fluß, Hafen) zusammendrängen. Als Beitrag zur
Kostendeckung erheben verschiedene Staaten von den ein- und ausgehenden Waren eine Gebühr (Wagegeld, statistische Gebühr im
Deutschen Reich), welche gleichzeitig noch den Zweck hat, eine Kontrolle des Verkehrs zu ermöglichen, wenn nicht bereits das
Zollwesen eine Handhabe für die statistischen Aufstellungen liefert.
Diese Gebühr ist demnach besonders für den zollfreien Warenverkehr
von Wichtigkeit. Die deutsche Handelsstatistik
war
früher eine sehr unvollkommene. Aber auch später, bis 1880, war sie nur zuverlässig für die Einfuhr zollpflichtiger
Waren, weniger zuverlässig für die von zollfreien Waren und ganz unzuverlässig für die Ausfuhr. Dies änderte sich nach
der Zolltarifreform von 1879 und infolge des Gesetzes vom betreffend die Statistik des Warenverkehrs,
welches auch die von jedem Zoll befreite Ausfuhr sowie die Einfuhr zollfreier Waren statistisch zu erfassen gestattet.
Mit einigen im Gesetz benannten Ausnahmen sind alle Waren, welche über die Zollgrenze gebracht werden, vom Warenführer den
mit den Anschreibungen für die Verkehrsstatistik
beauftragten Amtsstellen (Anmeldestellen) anzumelden.
Auf dem Anmeldeschein oder durch die Zoll- oder Steuerdeklaration ist anzugeben die Menge der Waren nach dem Gewicht, die Gattung
derselben nach spezieller Benennung und Beschaffenheit, wobei das statistische Warenverzeichnis zu Grunde zu legen ist, das
Land der Herkunft, d. h. dasjenige, aus dessen Eigenhandel die Ware stammt (Provenienz), und das der Bestimmung.
Zu unterscheiden sind der allgemeine Warenverkehr
(Generalhandel), welcher ohne Rücksicht auf ihre Bestimmung oder ihren
Ursprung die gesamten über die Grenze gehenden Waren umfaßt, also sowohl die allgemeine Einfuhr (Import im Generalhandel, general
imports) als auch die allgemeine Ausfuhr (Export im Generalhandel, general exports), und der besondere
Warenverkehr
(Spezialhandel), welcher den Eingang in den freien Verkehr (Import im Spezialhandel, commerce spécial, imports
for home consumtion) und den Ausgang aus demselben (Export im Spezialhandel, exports of articles of home produce) in sich begreift,
also im wesentlichen die auszuführenden Waren angibt, welche im Inland erzeugt wurden, bez.
die eingeführten, welche dem heimischen Verbrauch dienen; ferner der Eingang auf Niederlagen und Konten und der Ausgang von
solchen (Niederlagenverkehr) und endlich die unter zollamtlicher Kontrolle erfolgende unmittelbare Durchfuhr sowie insbesondere
noch der Veredelungsverkehr.
Von Wichtigkeit ist die Bestimmung des Wertes der Ware. Dieselbe erfolgt entweder, wie in England, durch Erklärung (spezielle Deklaration) der Warenversender oder, wie in Deutschland, [* 4] Frankreich und Italien, [* 5] durch Berufung von Sachverständigen. Bei den Einfuhrpreisen werden in Deutschland nicht gerechnet der Einfuhrzoll sowie jeder im Inland erzielte Verdienst und Gewinn, bei den Ausfuhrpreisen die Zoll- und Steuerrückvergütungen; wohl aber werden hierbei alle dem Inland zufließenden Gewinne und Verdienste in Anrechnung gebracht.
Die früher in England und Frankreich übliche Aufstellung fester, sogen. offizieller Werte, neben welchen die wirklichen oder
geschätzten Werte angegeben wurden, hat man fallen gelassen. Außer den bezeichneten Angaben hat die Handelsstatistik
noch
solche zu machen über die eingegangenen Zollbeträge, über gewährte Rückvergütungen, über Land-
und Schiffahrtsverkehr mit Unterscheidung der Schiffe
[* 6] nach ihrer Nationalität, Tonnengehalt, Maß der Beladung u. dgl. Die Ergebnisse
der Handelsstatistik
werden in den meisten Ländern teils monatlich in ausführlichen Nachweisungen, teils in jährlichen Übersichten veröffentlicht,
so im Deutschen Reich seit 1881, nachdem bereits Dieterici 1834 unter großen Schwierigkeiten den Grund zu
einer deutschen Handelsstatistik
gelegt hatte, in Österreich
[* 7] seit 1831, bez. 1845, Frankreich seit 1818, ebenso in Rußland und den Vereinigten Staaten,
[* 8] während dieselben in England schon seit Ende des 17. Jahrh. öffentlich bekannt gegeben wurden.
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