Starosten
(d. i. Älteste, lat. Capitanei), im ehemaligen Königreich Polen Edelleute, welche zu den Landeswürdenträgern gehörten und vom Könige eins der Güter, die den Königen zu ihrem Unterhalt (zur mensa regia) angewiesen worden waren, durch Schenkung, Verkauf oder Verpfändung auf Lebenszeit in Lehn erhalten hatten. Diese Güter waren die Starosteien, die der König auch beim Absterben des zeitigen Inhabers nicht einziehen durfte, sondern einem andern verleihen mußte. Viele S. hatten die Gerichtsbarkeit in einem gewissen Kreise [* 2] und konnten über peinliche Sachen und persönliche Klagen der Edelleute entscheiden (Starosteigerichte); andere genossen bloß die Einkünfte der ihnen verliehenen Güter. Der Name S. kommt auch in den übrigen slaw. Rechten vor, bedeutet dort jedoch den gewählten Vorstand einer Gemeinde oder Genossenschaft, der mitunter auch starješina genannt wird.