mehr
dioptrische Wirkung der
Krystalllinse durch eine vor dem
Auge
[* 3] zu tragende starke
Konvexlinse
(Starbrille) zu ersetzen, die,
weil gleichzeitig mit der
Krystalllinse das
Accommodationsvermögen (s. d.) verloren geht, für den verschiedenen Abstand
der Objekte verschieden stark
sein muß. Die Nachbehandlung der
Operation nimmt ungefähr 4 Wochen in
Anspruch. Der Gebrauch
der
Starbrillen ist in der Regel erst 6-8 Wochen nach der
Operation zu gestatten. Häufig tritt nach Jahren
wieder eine
Abnahme des Sehvermögens ein, wenn sich die im
Auge gebliebene Linsenkapsel trübt (Nachstar
, Kapselstar).
Durch eine einfache Spaltung dieser trüben Kapsel kann das frühere Sehvermögen wiederhergestellt werden. Außer dem grauen S. kennt der Volksmund noch den grünen S. (s. Glaukom), so genannt wegen des bei dieser Krankheit häufig bemerkten grünlichen Reflexes aus der Tiefe der Pupille, und den schwarzen S. (Amaurosis), bei der der völligen Erblindung eine Degeneration des innern Auges oder des nervösen Teils des Sehapparats zu Grunde liegt und die Pupille keinerlei Farbenveränderung zeigt, sondern rein schwarz erscheint.
S. kommt auch bei Haustieren vor. Die
Operation des grauen S. ist bei
Tieren zwar ebenso ausführbar wie beim
Menschen, indessen
nicht von demselben Erfolge begleitet, weil man den
Tieren keine
Starbrillen auflegen kann. Die Erkennung von Star
punkten,
die im Laufe der Zeit zu vollständiger
Erblindung führen können, ist oft schwer. Sie werden am besten
durch Anwendung des
Augenspiegels oder durch
Besichtigung des
Auges unter einer Stallthür (den
Kopf des
Tieres nach außen gekehrt)
festgestellt.
Bei totalem S. gehen die
Pferde
[* 4] sehr vorsichtig (mit erhobenen
Beinen), stoßen häufig an Hindernisse an
und zeigen ein äußerst lebhaftes Ohrenspiel. Da beim schwarzen S. die
Pupille ihre Weite nicht mehr verändert, sondern
starr
und weit geöffnet ist, so scheinen die
Pferde große schöne
Augen zu besitzen (Schönblindheit). Erkannt wird diese
Krankheit dadurch, daß die
Pupille sich nicht zusammenzieht, selbst wenn man grelles
Tageslicht oder Lampenlicht
auf das
Auge direkt einwirken läßt. (S. auch Gewährsfristen.) -