Standeskrone
,
s. Rangkrone.
Standeskrone
3 Wörter, 28 Zeichen
Standeskrone,
s. Rangkrone.
bei der stufenweise Gliederung, welche aus den Begriffen von Wert und Wichtigkeit erzeugt wird, das besondere Verhältnis, in welchem ein Gegenstand zum andern steht; besonders die Ordnung, durch welche sich ein Vorzug des einen vor dem andern kundgeben soll. So unterscheidet man z. B. bei Staaten je nach ihrer Größe und Machtstellung zwischen Staaten ersten, zweiten, dritten etc. Ranges; so werden z. B. bei den Gesandten vier Rangklassen unterschieden. Die Hofrangordnung entscheidet darüber, in welcher Reihenfolge die bei Hof [* 4] erscheinenden Personen rangieren (vgl. Hof, S. 605 f.). Unter den verschiedenen Klassen der Bevölkerung [* 5] und den Ständen eines Staats wird am meisten beim Militär auf die genaue Einhaltung der Rangordnung gesehen, weil man hiervon die Stärke [* 6] der Disziplin abhängig glaubt. Unter den verschiedenen Staaten aber thun sich in dieser Beziehung England und Rußland, wo der Rang der Zivilpersonen nach Art der beim Militär herrschenden Einrichtung geordnet ist, hervor. In einem andern Sinn spricht man im Konkurs (s. d., S. 12) von einer Rangordnung der Gläubiger. Im Theater [* 7] versteht man unter eine der Logenreihen.