Standeserh
öhung,
die Versetzung aus dem bürgerlichen Stand in den Adelstand oder die Erhebung von einer niedrigern Adelstufe zu einer höhern. S. Adel, S. 109.
Standeserhöhung
80 Wörter, 579 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Standeserhöhung,
die Versetzung aus dem bürgerlichen Stand in den Adelstand oder die Erhebung von einer niedrigern Adelstufe zu einer höhern. S. Adel, S. 109.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Standeserhöhung,
die Erteilung des Adels oder eines höhern als des bisher besessenen Adelsranges.
Das Recht, S. zu verleihen, steht nur Souveränen zu und gilt als persönliches Majestätsrecht.
Nach preuß. Stempelsteuergesetz vom beträgt die Steuer für nichtsteuerfreie Verleihung des Adels 600, der Freiherrenwürde 1200, der Grafenwürde 1800, der Fürstenwürde 3000, der Herzogswürde 5000 M.