im allgemeinen jedes Geschlechtsregister, jede genealog.
Tafel, folglich auch der
Stammbaum (s. d.). Man
unterscheidet:
1) EigentlicheStamm-
oder
Geschlechtstafeln (tabulae stemmatographicae), die übersichtlichste Art aller genealog.
Tafeln,
die mit Berücksichtigung der
Söhne und
Töchter, jedoch mit
Ausschluß der Nachkommen der
Töchter, alle
ein und dasselbe Geschlecht umfassende
Personen verzeichnet.
(Beispiele solcher
S. s. bei den
Artikeln Habsburger und Hohenzollern
[* 2] in Bd. 17.) Die Form ist absteigend,
d. i. fallend vom
Vater auf den Sohn u. s. w., und schließt alle Seitenlinien ein.
2) SynchronistischeS., in denen die
Geschlechtstafeln mehrerer Familien nebeneinander aufgestellt werden.
3) HistorischeS., die neben der eigentlichen
Geschlechtstafel noch histor.
Daten enthalten. Verschieden von der S. ist die
Stammreihe, die bloß die stammführenden Familienväter,
d. i. die Reihenfolge aller den Mannsstamm fortpflanzenden männlichen
Glieder
[* 3] mit ihren Frauen aufführt. (S. Genealogie und
Ahnentafel.)
(griech., Geschlechterkunde), im weitern Sinn die Ableitung eines Dinges von seinem Ursprung, so daß von
einer Genealogie der Wörter, Sprachen, Systeme, Begriffe, Pflanzen, Tiere etc. die Rede sein kann; im engern Sinn die Kenntnis des Ursprungs,
der Fortpflanzung und Verbreitung der Geschlechter (genera) sowohl in ihrer unmittelbaren Aufeinanderfolge
als in ihrem verwandtschaftlichen Zusammenhang. Muß hiernach die Genealogie als unentbehrliche Hilfswissenschaft der Geschichte angesehen
werden, so ist auf der andern Seite ihr Studium auch für den Rechtsgelehrten höchst notwendig, da sie bei Erbschaftsstreitigkeiten
etc. entscheidend ist.
Man unterscheidet einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der erstere behandelt die Grundsätze,
nach welchen bei der Auseinandersetzung der verwandtschaftlichen Verhältnisse zu verfahren ist; der zweite zeigt die Anwendung
und weist die besondern Verhältnisse und die darauf beruhenden Gerechtsame nach. Die wissenschaftliche Behandlung der Genealogie beschränkt
sich auf berühmte Familien, nämlich auf solche, welche außer den engern persönlichen Verhältnissen
eine allgemeinere Wichtigkeit entweder für ganze Staaten oder für Teile derselben erlangt haben, wie z. B. die fürstlichen
Familien. Um die verwandtschaftlichen Verhältnisse (s. Verwandtschaft) mit Leichtigkeit übersehen zu können, hat man genealogische
Tafeln (Stammtafeln, Geschlechtstafeln), in welchen die Verwandten männlichen und weiblichen Geschlechts verzeichnet sind,
doch nur den Namen nach und mit Angabe der Geburts-, Vermählungs- und Sterbetage, außerdem solcher Notizen,
welche das einzelne Individuum kenntlich machen und es im wesentlichen von den übrigen Stammgenossen unterscheiden.
In den Successionstafeln werden die zur Succession berechtigten, in den historischen Stammtafeln nur die merkwürdigen Personen
aufgeführt. Jetzt sind diese Tafeln gewöhnlich so eingerichtet, daß der Stammvater oben steht und durch
Striche die Verhältnisse der Abstammung und Verwandtschaft angedeutet werden. Früher pflegte man diese Tafeln oft in Gestalt
eines Baums einzurichten, daher der NameStammbaum (arbor consanguinitatis). Vater und Mutter stehen an der Wurzel;
[* 5] die Nachkommen
verbreiten sich in die Zweige, doch so, daß jede Linie einen Zweig bildet. Man unterschied sodann die einzelnen
Linien durch die Farbe. Angeheiratete Personen wurden angehängt. Eine besondere Art der Geschlechtstafeln sind die Ahnentafeln;
s. Ahnen.
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mehr
Die Genealogie ist zuerst von den Deutschen in größerm Umfang bearbeitet worden. Seit dem Ende des 15. Jahrh. waren mehrere Gelehrte
bemüht, den Stammbaum berühmter Geschlechter auszumitteln. Gutmütige Leichtgläubigkeit und Nachsicht gegen herkömmliche
Vorurteile und Überlieferungen unterstützten die Eitelkeit der Großen, und die Forderungen ernster Forschung wurden von wenigen
beachtet; daher die Ableitung mancher Adelsfamilien von altrömischen Geschlechtern. In diesem Sinn schrieben
Genealogie Rüxner sein mythenreiches »Turnierbuch« (Simmern 1527) und Heinr. Zellius eine »Genealogia
insignium imperatorum, regum et principum« (Königsb. 1563),
worin er den Ursprung fürstlicher Häuser von den Goten ableitete.
Ihnen folgte Hier. Henniges, dessen »Theatrum genealogicum« in 5 Bänden, vollständig jetzt selten, zwar
ohne Wert, doch fleißig ausgeschrieben ist. Berüchtigt wegen der Erfindungen ihres Verfassers sind die Schriften von Fr. de
Rosière (um 1580), so daß es in Frankreich noch jetzt sprichwörtlich heißt: mentir comme un généalogiste. Eine gründlichere
Darstellung erhielt zuerst die altrömische Familienkunde in dem Versuch von R. Strenius (gest. 1601) und
in den gelungenern Arbeiten Glandorps. Auch Guilliman (gest. 1612) bewies in seiner Schrift »Habsburgica« urkundliche Treue,
und Genealogie Bucelin hinterließ zahlreiche genealogische Werke, welche viel brauchbares Material enthalten. Das bedeutendste ist
»Germania
[* 7] topochronostemmatographica« (1655-78). Der richtige Weg kritischer Untersuchung wurde jedoch erst von
A. du Chesne (gest. 1640) und vor allen von Pierre d'Hogier (gest. 1660) eingeschlagen, denen Anselm 1674,
J. ^[Jean] de Laboureur 1683 und A. Lancelot 1716 in Frankreich, W. Dugdale 1675 in England folgten. In Deutschland
[* 8] befolgten
ein wissenschaftliches Verfahren zuerst Nik. Ritterhusius, welcher auf unverwerfliche urkundliche Beweise drang, und PhilippJakobSpener, welcher Genealogie und Heraldik in ihrer Wechselwirkung verband. J. W. ^[JacobWilhelm] v. Imhof setzte das Werk des Ritterhusius
nach dessen Grundsätzen fort, und ihm folgte J. D. ^[JohannDavid] Köhler. Die wichtigsten Werke des vorigen Jahrhunderts sind
Hübners durch Vollständigkeit ausgezeichnete »Genealogische Tabellen« (Leipz. 1725-1733, 4 Bde.;
neue Aufl. 1737-66),
für
Italien
[* 17] die Werke vom Grafen Pompeo Litta (gest. 1852) und dem Grafen Luigi Passerini zu nennen
sowie die Arbeiten, welche das vom Cavaliere B. di Crollalanza in Pisa
[* 18] seit 1874 herausgegebene »Giornale
araldico-genealogico-diplomatico« enthält. Von den periodischen Werken sind die von Justus Perthes in Gotha jährlich herausgegebenen
genealogischen Taschenbücher die wichtigsten, nämlich der in deutscher und französischer Sprache
[* 19] erscheinende »Gothaische
genealogische Hofkalender« (seit 1764),
mit dem das reichhaltige »Diplomatisch-statistische Jahrbuch« verbunden
ist, das »Genealogische Taschenbuch der deutschen gräflichen
Häuser« (seit 1825) und das der »deutschen freiherrlichen Häuser« (seit 1848). Ein »Genealogisches Taschenbuch der Ritter-
und Adelsgeschlechter« erscheint seit 1876 in Brunn; für England sind die umfänglichern Jahrbücher von Burke (»Peerage and
baronetage of the British empire«, 48. Jahrg. 1886), Debrett und von
Lodge zu erwähnen.