Stammbaum
grch. Stemma), die bildliche Darstellung des zwischen verschiedenen Personen bestehenden verwandtschaftlichen Verhältnisses. (S. Genealogie.) Nach röm. Weise werden die Personen in kleine Kreise [* 2] eingefügt, der gemeinschaftliche Stammvater obenan, die Abkömmlinge je nach der Entfernung in erster, zweiter, dritter Stufe u. s. f. unter ihn gestellt, und diese auf- oder abwärts durch kleine, nur die unmittelbare kindschaftliche Beziehung andeutende Linien miteinander verbunden.
Soll ein vollständiger S. eines Geschlechts dargestellt werden, so fallen die Einzelkreise fort und ganze Geschwisterketten werden in offene Klammern [* 3] gezogen. Auch wurde in besonders früher beliebter Spielerei der genealog. Aufriß in die Zeichnung eines Baumes (daher der Name S.) eingetragen, so daß der Ahnherr als truncus an die Wurzel [* 4] des Stammes zu sitzen kommt, und seine Descendenten bis zum Wipfel hinaufreichen. (S. Stammtafel.) - Über die S. der Juden s. Geschlechtsregister.