Stall
,
die zur Beherbergung von Vieh errichtete Baulichkeit. Die Wände eines S. sollen aus schlechten Wärmeleitern (Ziegel, Kalksandpisé, Lehmbau) errichtet sein, müssen jedoch, falls diese den Ausdünstungen des S. schlecht widerstehen, mit Ziegel verblendet werden. Die Decke [* 2] sollte der Dünste und der Feuersgefahr wegen gewölbt sein oder aus Windelboden bestehen, im Fußboden sollten die Gänge mit Feldsteinpflaster, die Standorte womöglich mit Ziegelpflaster in Kalk auf Sandbettung oder aus besonders bereitetem Estrich gefestigt sein.
Durch Dunströhren muß der S. gut ventiliert werden. Pferdeställe sollen etwa 3 m, größere 4 m hoch
sein. Für ein
Pferd
[* 3] soll 1,3 bis 1,6 m Standbreite gerechnet werden, der
Stand mit Krippe und
Gang
[* 4] 4 bis 4,5 m lang sein. Die
einzelnen
Stände werden getrennt, entweder durch einen Lattierbaum (s. d. und
Pilar) oder durch Kastenwände, oder die
Pferde
[* 5] bewegen sich
frei in Laufställen
(Boxen), die mindestens 3,1 m im Quadrat sein müssen. Außerdem gehören
in den Pferdestall
Kammern für Knechte, Futter, Häcksel, Geschirr.
Einen größeren Pferdestall
nennt man Marstall (s. d.).- Rindviehställe sollen
etwa 3 m hoch sein, der
Stand für das Hauptvieh soll 2,5 bis 3 m
Breite,
[* 6] 3,3 bis 3,4 m, bei Doppelreihen 7 bis
7,5 m Länge haben, wobei ein Mittelgang (Futtergang) mit eingerechnet ist. Die Fenster sollen so hoch als möglich liegen,
namentlich dort, wo das Vieh mit dem
Kopf nach der
Wand steht. Futterküche, Futterboden, Mägdekammern und Jungviehställe
müssen in der Nähe sein. - Bei Schafställen rechnet man für das Wollschaf 0,6 bis 1 qm Grundfläche,
die Höhe soll 3-4 m betragen. Der Fußboden muß 15 cm über
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dem Terrain liegen. Für die Böcke werden einzelne mit Bohlenwänden abgetrennte Stände (Bocklogen) von 1,2 bis 2 qm Grundfläche geschaffen. Der Futterraum liegt am besten in der Mitte des S. - Schweineställe berechnet man derart, daß auf ein Ferkel 0,5, ein Faselschwein 0,8 bis 1, ein Mastschwein 1,6 bis 2, eine Zuchtsau oder einen Eber 4 qm kommen. Die Wände müssen mit Bohlen verkleidet, der Fußboden stark gepflastert, die Futtervorrichtungen (Tröge) von außen bedient werden können. - Federviehställe müssen für eine Pute 0,3, eine Gans 0,25, eine Ente 0,15, einen Hahn [* 8] 0,12 qm Fläche haben. -
Vgl. Rueff, Bau und Einrichtung der Stall
ungen u. s. w. (Stuttg.
1875);
Wanderley, Die Stall
gebäude (Karlsr. 1887).