Stake
(engl., spr. stehk), in der Turfsprache übliche Bezeichnung für Rennen.
Stake
25 Wörter, 186 Zeichen
Stake
(engl., spr. stehk), in der Turfsprache übliche Bezeichnung für Rennen.
[* 3] (Abweiser, Stake, Zunge), jedes Flußbauwerk, welches mit dem einen Ende sich an das Ufer anschließt und mit dem andern entweder frei in den Fluß hineinragt, oder sich auch bis an das jenseitige Ufer erstreckt, um entweder dem Fluß oder einem Teil desselben eine andre Richtung zu geben, oder dessen Ufer vor Abbruch zu schützen, oder durch Anschwemmung Land zu gewinnen. Nach dem Material unterscheidet man Erd-, Stein-, Pfahl- und Faschinenbuhnen, von denen die Stein- und Faschinenbuhnen am häufigsten angewandt werden.
Die Buhnen sind teilweise in das Ufer einzubauen und mit demselben zu verbinden. Der Teil, welcher das Ufer berührt, heißt die Wurzel, [* 4] der entgegengesetzte Teil der Kopf, die auf dem Flußbett ruhende Fläche die Sohle oder Grundlage, die oberste, teilweise gewölbte Fläche die Krone, die stromaufwärts gerichtete Seite die Vorder- oder Strichseite, die stromabwärts gerichtete die Rückseite. Die Höhe der Buhne wird in vielen Fällen, namentlich nach der Wurzel hin, der Uferhöhe gleich gemacht, damit ein Hinterspülen derselben vermieden werde.
Die Strichseite kann unter Umständen sehr steil gehalten werden, während der stromabwärts liegenden Seite eine sehr flache, namentlich bei den Steinbuhnen nicht unter 1:2 angelegte, Böschung gegeben werden darf. Je nach der Richtung, nach welcher sich die Buhnen vom Ufer ab in den Fluß erstrecken sollen, unterscheidet man flußabwärts geneigte, senkrechte und flußaufwärts geneigte. Die flußabwärts geneigten oder Ablenkungsbuhnen sind zu kostspielig, gewähren flußabwärts höchst selten sichern Schutz und veranlassen meist Widerströme, die sich sogar in den zwischen dem Ufer und der Buhne befindlichen Raum erstrecken, das Ansetzen von Land hindern und oft Abbruch des Ufers verursachen.
Die sogen. senkrechten Buhnen entsprechen ihrem Zweck schon weit mehr; aber noch wirksamer als sie sind die flußaufwärts gerichteten Buhnen, deren Richtung mit dem stromaufwärts liegenden Ufer einen Winkel [* 5] von 25-60° bilden muß, je nachdem der Fluß mehr oder weniger reißend ist. Hinsichtlich der Art ihrer Wirkung werden die Buhnen in angreifende und schützende eingeteilt. Die erstern überschreiten die Normalbreite des Stroms, letztere nicht. Die Schutzbuhnen sollen ein mit dem Abbruch bedrohtes oder schon im Abbruch liegendes Ufer bewahren.
Ihr Kopf darf nie über die Linie hinausreichen, welche die Normalbreite des Flusses begrenzt; mithin dürfen sie nie die Normalbreite des Flusses schmälern. Soll durch sie zugleich die fehlende Normalbreite des Flusses hergestellt werden, so muß ihr Kopf die Linie berühren, welche jene Breite [* 6] bezeichnet. Schutzbuhnen, wenn sie nur als solche dienen, sind hoch genug, wenn sie 40-50 cm über das Mittelwasser hervorragen. Die Treibbuhnen sollen den Fluß zwingen, das jenseitige Ufer, eine Insel oder eine Sandbank etc. teilweise oder ganz abzuführen oder das Flußbett zu vertiefen. Da dieselben vorzugsweise bei hohem Wasserstand wirksam sein können, so müssen sie höher als ¶
die übrigen, meist bis 1,25-1,5 m über dem Mittelwasser erbaut werden. Die Fangbuhnen (Verlandungsbuhnen) sollen das Ansetzen von Land neben sich bewirken oder zu diesem Zweck das Flußgeschiebe, Sand, Steine oder Erde aus den Flüssen auffangen. Die Verlandung erfolgt um so schneller, je niedriger die Buhnen sind, daher einige ihre Höhe sogar unter dem niedrigsten Wasserstand anlegen und sie stufenweise, je nach der Zunahme der Verlandung, erhöhen wollen. Die Schöpfbuhnen, welche stromaufwärts gebaut werden, sind bestimmt, den Strom oder meist nur einen Teil desselben aufzufangen und nach einer andern Richtung zu leiten.
Sie finden Anwendung bei Vertiefung und Erweiterung von Stromrinnen, zum Behuf zweckmäßiger Verteilung des Wassers an Stromscheidungen, an Mühlen, [* 8] um diesen Wasser zuzuleiten, am gewöhnlichsten aber bei Durchstichen. Weil sie den heftigsten Angriffen des Flusses ausgesetzt zu sein pflegen, so müssen sie so stark und dauerhaft wie möglich gebaut werden. Die Krone darf bei Flüssen von einiger Bedeutung nicht unter 5,5 m breit sein und kann unter Umständen zu 6,5 m erweitert werden.
Die Breite richtet sich nach der Länge der Buhnen. Die Trennungsbuhnen (Separationswerke) werden am Vereinigungspunkt zweier Flüsse [* 9] angewendet, wenn die Richtung, in welcher sie sich vereinigen, keinen hinlänglich spitzen Winkel bildet und die Lokalität gestattet, die Mündung des kleinern Flusses weiter abwärts zu verlegen. Die Sperrbuhnen, auch Koupierungen genannt, werden angelegt, wo Stromarme oder ganze Flußbetten zu verbauen (sperren) sind, was am häufigsten bei Ausführung von Flußdurchstichen vorkommt.
Eine besondere Art von Buhnen sind endlich die einander gegenüberliegenden sogen. Rauschbuhnen, welche dazu bestimmt sind, den Querschnitt des Stroms einzuengen, um das Fahrwasser in der Mitte seines Bettes zu vertiefen. Meist sind zum Schutz eines Ufers mehrere aufeinander folgende Buhnen erforderlich, und es ist dann notwendig, ihre gegenseitige Entfernung auf eine zweckmäßige Weise zu bestimmen. Man sucht diese Entfernung dadurch auszumitteln, daß man durch den Punkt a (s. Figur), wo die erste Buhne das Ufer berührt, für den von demselben gebildeten Bogen [* 10] eine Tangente a h und mit dieser eine Parallele [* 11] c d durch den Kopf der Buhne zieht und dann den Punkt d, wo sie das Ufer trifft, zur Stelle der nächsten Buhne bestimmt.