Staffeln,
frz. Echelons, Abteilungen von Truppen oder Fahrzeugen, die sich in bestimmten Abständen folgen, sei es bei Marschbewegungen, sei es zur direkten taktischen Verwendung. Benutzen marschierende Truppen eine und dieselbe Marschlinie oder Eisenbahn, so bilden die in gewissen Zwischenräumen hintereinander folgenden Abteilungen die S. Behufs taktischer Verwendung folgen sich die S. in Abständen im allgemeinen dergestalt, daß die hintern Abteilungen die vordern überragen. S. werden gebildet, wenn einzelne Abteilungen zum Flankenschutz auf den Flügeln zurückgehalten werden, wenn durch Einschwenken eine schräge Front hergestellt werden soll, um einen Flügel des Feindes umfassend anzugreifen (die schräge Schlachtordnung Friedrichs d. Gr.), wenn die Verhältnisse die Entwicklung der Linien zum Angriff nicht gestatten (Staffelattacke der Kavallerie). – Auch die Artillerie kann ihr Feuer in S. abgeben. Als Wagenstaffeln bezeichnet man diejenigen Abteilungen einer Batterie, welche nicht zum fechtenden Teile gehören und in der Regel zwei S. bilden.