Stände
,
die rechtlich oder doch politisch bevorzugten
Abteilungen der Gesellschaft, die durch eine gemeinsame Art
und gemeinsame Interessen verbunden sind. Im Mittelalter wurden die ursprünglichen Erbstände
(Adel,
Freie) in Berufsstände
umgebildet: Klerus, Herren, Ritter,
Bürger,
Bauern, die dann selbst wieder zu Berufsständen
wurden.
Die mittelalterlichen Reichsstände
, Kurfürsten, Fürsten und Herren,
Städte und die Landstände
(s. d.) in den einzelnen
Ländern (Herren, Prälaten, Ritter,
Städte, nur selten auch
Bauern) beruhten auf dieser
Einteilung. Die Ausbildung des modernen
Staates hat die ohnehin im
Untergange begriffenen alten S. vollends aufgelöst bis auf den hohen
Adel. Es
giebt neue Berufsstände
, gewerbliche
(Handels-, See-,
Berg-, Arbeiterrecht) und öffentliche
(Beamte, Militärpersonen, Geistliche).