Stadtbahnen
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die zur Vermittelung des Verkehrs innerhalb größerer Städte bestimmten Eisenbahnen. Die S. sind entweder, wie gewöhnliche Eisenbahnen, so eingerichtet, daß ihre Gleise auf einem besonders für sie hergerichteten Bahnkörper liegen, oder die Gleise sind in die dem allgemeinen Verkehr dienende Fahrstraße so eingelegt, daß letztere für das gewöhnliche Fuhrwerk benutzbar bleibt. (S. Straßenbahnen.) S. der erstern Art können wegen des starken Verkehrs innerhalb der größern Städte in der Regel nicht in gleicher Ebene mit den von ihnen berührten Straßen liegen, sondern müssen über oder unter derselben geführt werden, wodurch der Bau wesentlich erschwert und verteuert wird. Im erstern Falle bezeichnet man die S. als Hochbahnen, im letztern Falle als Tief- oder Untergrundbahnen. Zu den Hochbahnen gehören die Berliner [* 2] Stadtbahn (s. Berliner Stadt- und Ringbahn) und die Neuyorker Hochbahnen (s. d.). Das großartigste Beispiel für eine unterirdische Stadtbahn bieten die Londoner Untergrundbahnen (s. d.). (S. auch Schwebebahnen und Stufenbahn.) [* 3]