in Preußen Ehrentitel eines Magistratsmitglieds, welches sein Amt mindestens neun
Jahre lang mit Ehren bekleidet hat;
wird vom Magistrat in Übereinstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung verliehen. In
andern Staaten heißen die Stadtverordneten zuweilen Stadtälteste.
ein Ehrentitel, welcher nach der Preuß.
Städteordnung für die sechs östl. Provinzen von 1853 Magistratsmitgliedern,
welche ihr Amt mindestens 9 Jahre mit Ehren bekleidet haben, von dem Magistrat in Übereinstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung
verliehen werden kann.
Unter ähnlichen Verhältnissen konnte auch im Königreich Sachsen 1832-73 der
Titel S. verliehen werden.