Stadtältester
,
in Preußen [* 2] Ehrentitel eines Magistratsmitglieds, welches sein Amt mindestens neun Jahre lang mit Ehren bekleidet hat;
wird vom
Magistrat in Übereinstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung verliehen. In
andern
Staaten heißen die
Stadtverordneten zuweilen Stadtälteste.