Stabsoffiziere
,
in der Stufenleiter der Offizierchargen der deutschen Armee das Mittelglied zwischen den Generalen und den Hauptleuten und Subalternoffizieren;
zu ihnen werden die Obersten, Oberstlieutenants und Majors gerechnet.
Unter etatsmäßigem
Stabsoffizier
versteht man den ältesten, der Oberstlieutenantscharge angehörenden Stabsoffizier
jedes
Infanterieregiments, der zuweilen als
Stellvertreter des Regimentscommandeurs fungiert.