(lat.), in der
Mechanik das
Vermögen eines
Körpers, seine
Stellung der
Schwerkraft gegenüber selbständig
zu behaupten, s.
Standfähigkeit.
[* 2]
Allgemeiner gebraucht man S. für
Beständigkeit, Unveränderlichkeit, Beharren in dem Bestehenden.
(lat.), Standfestigkeit, die mechan. Arbeit, die zum Umwerfen der schweren Körper nötig
ist. Dieselbe ist im allgemeinen um so größer, je größer das Gewicht und die Basis des umzukippenden Körpers ist, ferner
je tiefer sein Schwerpunkt
[* 4] liegt, und wird gemessen durch das Drehmoment der Schwerkraft in Bezug auf die Kante, um welche
das Umkippen erfolgen soll.
Im Bauwesen nennt man diejenigen Konstruktionen stabil, welche in ihrer Stärke
[* 5] und Gestaltung den auf
sie wirkenden äußern Kräften (Eigengewicht, Verkehrslast, Winddruck, Wasserdruck, Schneelast, Erddruck) mit ausreichender
Sicherheit widerstehen. Es ist die Aufgabe der Stabilitäts-
oder statischen Berechnungen, dies für den gegebenen Fall wissenschaftlich
nachzuweisen.