Staatswiss
enschaften
(Kameralwissenschaften), im allgemeinen Bezeichnung für diejenigen
Wissenschaften, deren Gegenstand
der
Staat ist. Sie sind teils erzählende und beschreibende (historische), teils erörternde (dogmatische), teils
philosophische und teils politische. Zu der erstern
Kategorie gehören die
Statistik oder Staatenkunde, welche dermalige Zustände
und Einrichtungen schildert, und die Staatengeschichte. Die staatswiss
enschaftliche
Dogmatik dagegen behandelt systematisch
Zweck,
Wesen und
Eigenschaften des
Staats und seine rechtlichen Beziehungen, und zwar sowohl diejenigen unter den
Staaten selbst
(Völkerrecht) als diejenigen zwischen der
Staatsgewalt und den Staatsangehörigen sowie zwischen den letztern
untereinander
(Staatsrecht).
Auge des Menschen

* 3
Auge.
Sie handelt ferner von den
Mitteln zur Erreichung des Staatszwecks
(Verwaltungsrecht,
Polizei- und
Finanzwissenschaft). Die dogmatische
Staatswiss
enschaft hat einen gegebenen
Staat und dessen positive
Satzungen zum Gegenstand, während die Staatsphilosophie nicht
das, was ist, sondern das, was nach der
Staatsidee sein soll, ins
Auge
[* 3] faßt, und so entsteht namentlich
der
Gegensatz zwischen positivem und allgemeinem philosophischen
Staats- und
Völkerrecht. Die politische Behandlungsweise endlich
betrachtet den
Staat, seine
Mittel und seine
Zwecke vom Standpunkt der Zweckmäßigkeit aus, und eben dadurch wird das Gebiet
der
Politik ebenso wie dasjenige der
Volkswirtschaftslehre
(Nationalökonomie) staatswiss
enschaftlich abgegrenzt.