Staatssekretär
,
der
Chef eines Verwaltungsressorts. Wenn man auch den
Ausdruck S. vielfach gleichbedeutend
mit
Minister gebraucht, so besteht zwischen beiden im konstitutionellen Staatswesen doch ein wichtiger Unterschied, indem
der
Minister der
Volksvertretung verantwortlich ist, der S. nicht. Der
Minister hat eine politische, der
S. eine geschäftliche
Stellung. Im
Deutschen
Reich ist der
Reichskanzler der alleinige verantwortliche
Minister. Die
Chefs der einzelnen
Reichsämter,
die Staatssekr
etäre des
Auswärtigen
Amtes, des
Reichsamtes des Innern, des
Reichsjustizamtes, des
Reichsschatzamtes
und des
Reichspostamtes haben keine selbständige politische
Stellung. Den Staatssekr
etären des
Auswärtigen und des Innern
sind
Unterstaatssekretäre beigegeben. In
Preußen
[* 2] führen die Vertreter der verantwortlichen
Minister den
Amtstitel
Unterstaatssekretär.
In
Elsaß-Lothringen
[* 3] führt der unter dem
Statthalter stehende
Chef des
Ministeriums den
Titel S. Die
Chefs
der einzelnen Ministerialabteilungen heißen
Unterstaatssekretäre.