Staatsschu
ldbuch,
das als Beurkundung einer konsolidierten Staatsschuld dienende Verzeichnis der einzelnen Staatsgläubiger und der denselben zustehenden Forderungen, im Deutschen Reich eingeführt durch Gesetz vom (§. 9 abgeändert durch Einführungsgesetz zum Bürgerl. Gesetzb. Art. 50) mit Verordnungen vom 27. Jan. und (S. Einschreibesystem.)