Staatsraison.
Seit dem 17. Jh. verbreitete Auffassung, daß die Eigengesetzlichkeit des Staates auf keinerlei menschliche u. a. Werte Rücksicht zu nehmen hat.
22 Wörter, 165 Zeichen
Seit dem 17. Jh. verbreitete Auffassung, daß die Eigengesetzlichkeit des Staates auf keinerlei menschliche u. a. Werte Rücksicht zu nehmen hat.