Staatshaushaltskontrolle,
der Inbegriff derjenigen Einrichtungen, welche bestimmt sind, darüber zu wachen, daß die Verwaltung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie des staatlichen Eigentums in Übereinstimmung mit den maßgebenden Etats- und verfassungsrechtlichen Normen sowie der einschlagenden Specialgesetzgebung erfolgt. In Staaten mit konstitutioneller Verfassung pflegt die S. einerseits von einer obersten Rechnungsbehörde (Oberrechnungskammer, oberster Rechnungshof, Staatsrechnungshof oder auch schlechthin Rechnungshof genannt), andererseits, und zwar vom Standpunkte der Ministerverantwortlichkeit aus, von der Landesvertretung ausgeübt zu werden, welcher letztern deshalb von der Regierung Rechnung abzulegen ist. (S. Oberrechnungskammer.)